Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungsumfang von DCO Care Solutions GmbH (gemäß GKV-Versorgungsvertrag)
Die von DCO zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
- die Bereitstellung eines hygienisch und technisch einwandfreien Hausnotrufgerätes,
- die Einweisung des Kunden, auf Wunsch zusammen mit weiteren an der Betreuung Beteiligten, in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes,
- die Abstimmung eines Maßnahmen-/Ablaufplans mit dem Kunden oder dessen Vertreter für den Fall einer Notsituation,
- Voreinstellung des Hausnotrufgerätes so, dass im Falle eines Notrufes die Hausnotrufzentrale angewählt wird,
- den Anschluss des Hausnotrufgerätes über das Internet an eine 24 Stunden kalendertäglich besetzte Hausnotrufzentrale und die Entgegennahme der Notrufe.
- Die Kosten für Bereitstellung und Betrieb, Erstellung und Schaltung eines Telefon- bzw. Internetanschlusses (Festnetz/Internet), ggf. das Bereitstellen einer Telefondose oder eines Internetzugangs sowie Folgekosten (insbesondere monatliche Grundgebühren für Telefon-/Internetanschluss, Kosten für Gesprächseinheiten) und Stromkosten für den Betrieb des Hausnotrufgeräts trägt der Kunde (keine Leistungen der Pflegekasse).
- Der Anschluss des Hausnotrufgerätes erfolgt über das Festnetz oder Mobilfunknetz. Das Gerät ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Störungen teilt der Kunde DCO unverzüglich mit. Verursacht der Kunde Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich, so muss er diese unverzüglich zu eigenen Lasten beseitigen lassen. Instandsetzungen werden nur kostenpflichtig durch DCO oder autorisierte Dritte durchgeführt. DCO behält sich durch Testung die Funktionalität des Gerätes in wiederkehrenden Abständen. Mängel am Hausnotrufgerät/Funksender beseitigt DCO unverzüglich kostenlos; ausgenommen hiervon sind Mängel, die wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vom Kunden zu vertreten sind.
- Die Leistung der Hausnotrufzentrale umfasst die Entgegennahme des Notrufs und die Einleitung von Hilfsmaßnahmen. DCO übernimmt keine Haftung für bei DCO eingehende Notrufe.
- a) Fehlalarm
Definition: Ein Fehlalarm liegt vor, wenn ohne Vorliegen eines tatsächlichen Notfalls ein Notruf ausgelöst wird und die Notrufzentrale daraufhin Maßnahmen einleitet.
Kostenpflicht: Der Kunde trägt die Kosten, die durch den Fehlalarm entstehen. Dies können beispielsweise Einsatzkosten von Rettungsdiensten oder anderen Hilfeleistern sein.
Gerätespezifische Nutzungsbedingungen
Hausnotrufknopf: Für Installation und Betrieb des Gerätes sind ein Stromanschluss 230 V und ein Anschluss an die Telefonleitung TAE oder VoIP/Internet-Telefonie betriebsfertig bereitzustellen. Das Gerät ist an einer möglichst zentralen Stelle im Wohnbereich aufzustellen. Stromkosten und Telefongebühren für vom Gerät abgehende Verbindungen trägt der Kunde. Für Not- und Testanrufe sowie Statusmeldungen (Stromausfall etc.) wird über eine die zentrale Telefonnummer von DCO der Kunde kontaktiert.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Kunde teilt DCO mit der Kontaktliste möglichst mindestens einen Bereitschaftskontakt mit Telefonnummer mit (Einverständnis liegt jeweils vor) sowie einen externen Ablageort seines Wohnungsschlüssels. Jede Datenänderungen (Adresse, Telefon usw.), auch der Bereitschaftskontakte, ist DCO unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zur Unterstützung im Notfall sollten ergänzende Angaben (Gesundheitszustand, Medikamente, Pflege, Wohnung etc.) gemacht werden.
DCO kann ausgewählte Dritte zur Erfüllung von Vertragspflichten beauftragen.
Das Hausnotrufgerät bleibt Eigentum von DCO. Der Kunde darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an dem Gerät übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind untersagt. DCO berechnet die Zerstörung oder den Verlust des Gerätes nach Nutzungsdauer wie folgt: bis zu 1 Jahr 499,00 €, bis zu 2 Jahren 400,00 €, über zwei Jahre 250,00 €.
Schadensersatzansprüche gegenüber DCO sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch DCO vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, wurde sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. DCO haftet bei einfacher Fahrlässigkeit ansonsten nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Für solche Schadensfälle ist die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Höchstbetrag von 12.500,00 € je Schaden verursachendem Ereignis beschränkt.
Die Haftung ist im Falle höherer Gewalt (insbesondere Sturm, Gewitter, Hochwasser, Erdbeben und Ähnlichem) sowie bei Beeinträchtigungen und Störungen der Strom- und Telefonnetze (auch VoIP-Telefonie und GSM-Empfangbarkeit und -Leitungen) ausgeschlossen. DCO haftet keinesfalls für Störungen beim Betrieb sämtlicher Geräte, deren Ursachen nicht im Gerät selbst liegen. Es kann in entsprechenden Situationen zu einer Einschränkung der Notruffunktion kommen.
Besondere Bestimmungen
Der Vertrag kommt mit Eingang dieses Mietvertrags bei und dem Versand des Hausnotrufgerätes durch DCO zustande. Einer schriftlichen Bestätigung durch DCO bedarf es nicht.
Gekauftes Zubehör verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum von DCO.
Sobald ein mit DCO abrechnender Kostenträger (z. B. gesetzliche Pflegeversicherung) für den Hausnotrufknopf die Kostenübernahme erklärt, erfolgt die Abrechnung der hiervon gedeckten Leistungen mit diesem unmittelbar. Die Nutzungsbedingungen im Übrigen gelten fort.
Zum Zwecke der Rückerstattung durch einen Kostenträger (z. B. private Pflegeversicherung oder Beihilfestelle) stellt DCO auf Anforderung quartalsweise einen kostenlosen Nachweis (Quittung) über geleistete Zahlungen aus.
Der Vertrag kann durch Rückgabe des Hausnotrufgerätes, einschließlich aller zusätzlichen Geräte (Funksender/Armband), in einwandfreiem Zustand an DCO (DCO Care Solutions GmbH, Forellenweg 19a,26125 Oldenburg) beendet werden. Findet die Rückgabe direkt an DCO auf dem Postweg statt, endet der Vertrag am Tag des Eingangs bei DCO. Der Kunde trägt die Kosten des Rücktransports und das Risiko von Verlust und Beschädigung.
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail), weitere freiwillige Angaben sowie Daten der zur Notrufverfolgung/Hilfeleistung oder als Ansprechpartner (Bezugsperson) benannten Personen werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO von DCO nur verarbeitet oder an von DCO beauftragte Dritte (ambulante Pflegedienste, technische Servicedienstleister) weitergegeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich bzw. bei freiwilligen Angaben hilfreich ist (Erbringung der Leistung, Abrechnung mit den Leistungsträgern).
Nach Zweckerreichung oder Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten werden die Daten gelöscht.
Betroffene Personen haben gem. Art. 15 bis 20 DSGVO jeweils das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Mitteilung, Datenübertragbarkeit und das Beschwerderecht gem. Art. 77 DSGVO.
Widerrufsbelehrung
Kommt der Vertrag telefonisch oder online (dco-care.de) zustande, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist an die DCO Care Solutions GmbH, Forellenweg 19a, 26125 Oldenburg, info@dco-care.de, eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss zum Widerruf zu übermitteln. Hierfür kann unter Angabe der Kunden- und Vertragsdaten (Name, Adresse, Kunden-/Vertrags-Nr.) der folgende, unverbindlichen Muster-Widerrufstext verwendet werden:
„Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen DCO-Mietvertrag vom […] dazu bestelltes Zubehör.“
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Die Folgen des Widerrufs sind unter www.dco-care.de/widerruf abrufbar, ebenso ein Widerrufsformular.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine bestehende Lücke (auch durch Unwirksamkeit) ist mit einer angemessenen Regelung, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt, zu füllen.