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WISSEN · FÜR LEISTUNGSERBRINGER · STAND: 14. AUGUST 2026

Präqualifizierung für ambulante Pflegedienste

Ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI berechtigt zur Pflege – nicht zur Abgabe von Hilfsmitteln. Wer als Pflegedienst Hausnotruf selbst abgeben und abrechnen will, braucht zusätzlich die Präqualifizierung nach § 126 SGB V. Hier steht, was das konkret bedeutet.

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Der häufigste Irrtum: Versorgungsvertrag ist nicht Präqualifizierung

Zwei Zulassungen aus zwei verschiedenen Sozialgesetzbüchern werden regelmäßig verwechselt. Der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI macht Sie zum zugelassenen Pflegedienst und berechtigt zur Abrechnung von Pflegesachleistungen. Die Präqualifizierung nach § 126 SGB V berechtigt zur Abgabe von Hilfsmitteln zulasten der gesetzlichen Kassen. Das eine ersetzt das andere nicht. Wer ohne Präqualifizierung Hausnotrufgeräte abgibt und abrechnet, hat dafür keine Grundlage – unabhängig davon, wie lange der Dienst schon zugelassen ist.

§ 72 SGB XI – Versorgungsvertrag

Berechtigt zur Erbringung und Abrechnung von Pflegesachleistungen. Er sagt nichts darüber aus, ob Sie Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel abgeben dürfen.

§ 126 SGB V – Präqualifizierung

Wer Hilfsmittel zulasten der Kassen abgibt, muss präqualifiziert sein: fachliche Leitung, Betriebsräume, Beratung, Qualitätssicherung – nachgewiesen gegenüber einer benannten Präqualifizierungsstelle.

Versorgungsbereich 19C – Hausnotruf

Hausnotruf läuft im Pflegehilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 52 und in der Systematik der Präqualifizierung unter dem Versorgungsbereich 19C. Er wird separat beantragt.

Alternative: Kooperation

Sie müssen nicht selbst präqualifiziert sein, um Ihre Klienten zu versorgen. Über einen präqualifizierten Partner bleibt der Kontakt bei Ihnen, Abgabe und Abrechnung laufen beim Partner.

Warum ist die Leitstelle die größte Hürde für Pflegedienste?

Für den Hausnotruf reicht der organisatorische Nachweis nicht aus. Gefordert ist eine ständig besetzte Notrufzentrale – rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, mit dokumentierten Reaktionswegen und Ausfallsicherheit. Die einschlägige Normenreihe ist DIN EN 50134. Das ist für die meisten ambulanten Dienste der Punkt, an dem die Eigenlösung wirtschaftlich kippt: Eine eigene Leitstelle im Dauerbetrieb rechnet sich erst bei einer Fallzahl, die ein einzelner Pflegedienst nur selten erreicht.

Deshalb wird die Leitstelle in der Praxis eingekauft. Die Präqualifizierung bleibt dabei bei Ihnen, denn sie ist unternehmensbezogen – der technische Nachweis kommt vom angebundenen Dienstleister.

Wie läuft die Präqualifizierung für Pflegedienste ab?

Bestandsaufnahme

Prüfen Sie, ob und für welche Versorgungsbereiche Sie bereits präqualifiziert sind. Viele Dienste haben eine Präqualifizierung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, aber keine für den Hausnotruf.

Nachweise zusammenstellen

Fachliche Leitung, Betriebsräume, Beratungs- und Einweisungskonzept, Qualitätsmanagement und Erreichbarkeit – dazu für 19C der Nachweis der Notrufzentrale und der eingesetzten Gerätetechnik.

Präqualifizierungsstelle

Antrag bei einer benannten Präqualifizierungsstelle. Nach der Prüfung erhalten Sie die Bestätigung; sie gilt fünf Jahre und wird im Verzeichnis der Präqualifizierungsstellen geführt.

Vertragsbeitritt

Das Zertifikat allein erlaubt keine Abrechnung. Zusätzlich treten Sie den Hausnotruf-Verträgen nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen bei. Erst mit Vertrag und Positionsnummer fließt Geld.

Was Sie nicht selbst aufbauen müssen: Die Präqualifizierung bleibt bei Ihnen. Alles, was daran technisch hängt, lässt sich einkaufen: DCO bindet zertifizierte 24/7-Leitstellen nach DIN EN 50134 an, übernimmt Gerätelogistik und Versand und liefert die digitale Antrags- und Abrechnungsstrecke inklusive GKV-Abrechnung. Für die Leitstellen- und Technik-Nachweise erhalten Partner die entsprechende Dokumentation der angebundenen Dienstleister.

PQ-Voraussetzungen für Pflegedienste: Vieles haben Sie schon

Als ambulanter Pflegedienst bringen Sie die anspruchsvollsten Voraussetzungen bereits mit: eine zugelassene Organisation, eine fachliche Leitung, gelebte Dokumentationsroutine und ein Datenschutzkonzept. Für den Hausnotruf kommt im Kern der Versorgungsbereich 19C hinzu – die technischen und logistischen Punkte lassen sich über Kooperationspartner und Software abdecken:

VoraussetzungStatus als Pflegedienst
Registereintrag bzw. Gewerbeanmeldung & Institutionskennzeichen (IK)Liegt vor – Ihr bestehendes IK nutzen Sie weiter; darunter laufen PQ, Vertragsbeitritt und Abrechnung zusammen.
Zuverlässige Organisation & fachliche LeitungLiegt vor – Ihre verantwortliche Pflegefachkraft erfüllt die Anforderung.
PQ-Bestätigung für den Versorgungsbereich 19C (bzw. 19CR mit Geschäftslokal)Der eigentliche neue Schritt: Antrag über eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle.
24/7-NotrufleitstelleÜber Kooperation bzw. Plattform – eine eigene Leitstelle brauchen Sie nicht.
Geräteversand, Retoure inkl. Reinigung, technischer GerätesupportÜber die Plattform organisierbar – ohne eigenes Lager.
Maßnahmen-/Ablaufplan und Dokumentation je VersichertenIhre Dokumentationsroutine – digital je Versorgung in der Software hinterlegt.
DatenschutzkonzeptLiegt i. d. R. vor – die Plattform ergänzt Auftragsverarbeitungsvertrag und dokumentierte Prozesse.
Beitritt zu den Hausnotruf-Verträgen nach § 78 SGB XI & Genehmigung je Versorgung (eKV)Beitrittserklärung unter Ihrem IK; der eKV läuft digital über die Plattform.
Stand 2026: Neue und zu erneuernde Hausnotruf-PQs werden nur noch für den Versorgungsbereich 19C (ohne Geschäftslokal) bzw. 19CR (mit Geschäftslokal) erteilt. Die vollständige Punkt-für-Punkt-Checkliste mit allen Details finden Sie im Ratgeber Präqualifizierung für den Hausnotruf.

Häufige Fragen

Reicht der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI aus, um Hausnotruf abzurechnen?

Nein. Der Versorgungsvertrag regelt Pflegesachleistungen. Die Abgabe von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zulasten der gesetzlichen Kassen setzt die Präqualifizierung nach § 126 SGB V und den Beitritt zu den einschlägigen Verträgen voraus.

Wir sind bereits präqualifiziert – gilt das automatisch auch für Hausnotruf?

Nein. Die Präqualifizierung wird je Versorgungsbereich erteilt. Wer zum Beispiel für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel präqualifiziert ist, ist damit nicht für den Hausnotruf im Versorgungsbereich 19C präqualifiziert. Der Bereich muss ergänzend beantragt und nachgewiesen werden.

Muss ein Pflegedienst eine eigene Notrufzentrale betreiben?

Betreiben nicht, nachweisen schon. Die ständige Erreichbarkeit einer geeigneten Notrufzentrale ist Voraussetzung, sie kann aber über einen Dienstleister erbracht werden. In der Praxis ist das der Regelfall, weil sich eine eigene Leitstelle rund um die Uhr erst bei sehr hohen Fallzahlen trägt.

Wie lange dauert die Präqualifizierung?

Das hängt vor allem von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten zwischen Antrag und Bestätigung. Der häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende Nachweise zur fachlichen Leitung und zur Technik.

Wie lange gilt die Bestätigung?

Die Bestätigung der Präqualifizierungsstelle gilt fünf Jahre, danach ist eine erneute Prüfung erforderlich. Wesentliche Änderungen – etwa bei fachlicher Leitung, Betriebsstätte oder Versorgungsbereichen – sind der Präqualifizierungsstelle zwischenzeitlich zu melden.

Was kostet die Präqualifizierung?

Die benannten Präqualifizierungsstellen erheben Gebühren nach eigenen Preislisten. Die Höhe hängt unter anderem von der Anzahl der Versorgungsbereiche und Betriebsstätten sowie von der Art der Prüfung ab. Ein Vergleich mehrerer Stellen lohnt sich, die Anforderungen sind dagegen einheitlich.

Was ist die Alternative, wenn sich die eigene Präqualifizierung nicht lohnt?

Die Kooperation mit einem präqualifizierten Anbieter. Der Pflegedienst berät und vermittelt, die Abgabe und die Abrechnung laufen über den Partner. Der Klientenkontakt bleibt beim Pflegedienst, das regulatorische Risiko liegt beim Partner. Für kleinere und mittlere Dienste ist das meist der wirtschaftlichere Weg.

Quellen und weiterführend: GKV-Spitzenverband: Präqualifizierung · Eignungsanforderungen (Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V) · AOK Gesundheitspartner: Präqualifizierung für Anbieter

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Ausführlich zum Verfahren: Präqualifizierung im Hausnotruf. Zum Leistungsanspruch: Hausnotruf nach § 40 SGB XI. Stand: 14. August 2026.

Präqualifizierung geschafft? Der nächste Schritt für Pflegedienste: Hausnotruf anbieten – von der White-Label-Antragsstrecke bis zur GKV-Abrechnung.

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