Präqualifizierung im Hausnotruf: Was Pflegedienste, Pflegeheime und Sanitätshäuser nachweisen müssen
Wer Hausnotrufsysteme zulasten der gesetzlichen Kassen abgeben will, braucht eine Präqualifizierung. Hier steht, was geprüft wird, wie lange das Zertifikat gilt – und welche Nachweise Sie nicht allein stemmen müssen, wenn Sie mit einer Plattform arbeiten.
Wie läuft die Präqualifizierung für den Hausnotruf ab?
Kurz beantwortet: Sie stellen den Präqualifizierungsantrag bei einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle Ihrer Wahl (offizielle Übersicht: DAkkS-Datenbank) – volldigital über deren Portal. Kernnachweise im Versorgungsbereich 19C sind Eigenerklärungen, etwa zur 24-Stunden-Zentrale; ein Ladengeschäft ist in der Regel nicht nötig. Das Zertifikat gilt fünf Jahre mit zwei Überwachungen; realistisch dauert das Verfahren rund 90 Tage.
Der Rechtsrahmen in drei Sätzen
Die Präqualifizierung nach § 126 SGB V bestätigt, dass Ihr Unternehmen die fachlichen, räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Versorgung erfüllt. Der Hausnotruf gehört als technisches Pflegehilfsmittel zur Produktgruppe 52 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI; seit dem 15. Mai 2024 laufen Notrufsysteme über den Versorgungsbereich 19C „Notrufsysteme“. Prüfmaßstab sind die Eignungskriterien (Empfehlungen) des GKV-Spitzenverbandes – an ihnen orientieren sich sowohl die akkreditierten Präqualifizierungsstellen als auch die Kassen. Die Präqualifizierung ist damit der formale Nachweis der geforderten Qualifikation als Hausnotruf-Anbieter.
Was wird bei der Präqualifizierung für den Hausnotruf geprüft?
24/7-Erreichbarkeit
Kernstück der Prüfung: eine rund um die Uhr telefonisch erreichbare Notrufzentrale mit qualifiziertem Personal. Der Nachweis läuft u. a. über die Notrufnummer und entsprechende Erklärungen zur Besetzung.
Ausfallsicherheit
Die Versorgung muss auch bei Stromausfall funktionieren – etwa über Notstromversorgung oder technische Redundanz. Gefordert sind Eigenerklärung und technische Nachweise.
Fachliche & räumliche Eignung
Anforderungen an Leitung, Personal und Betriebsstätte richten sich nach dem Versorgungsbereich 19C. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fortschreibung der Eignungskriterien.
Zertifikat: 5 Jahre gültig
Das Zertifikat einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle gilt fünf Jahre und wird bundesweit von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt. Danach steht die Re-Präqualifizierung an.
PQ-Voraussetzungen im Überblick: Wer muss was mitbringen?
Die Präqualifizierung verlangt Fähigkeiten – keinen Eigenbetrieb. Ein Teil der Voraussetzungen liegt zwingend bei Ihnen als Leistungserbringer, der Rest lässt sich über Kooperationspartner und Software abdecken:
| Voraussetzung | Wer deckt sie ab |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung bzw. Registereintrag | Sie – einmalig, die Basis jeder PQ. |
| Institutionskennzeichen (IK) | Sie beantragen es kostenfrei bei der ARGE IK – unter dem IK laufen PQ, Vertragsbeitritt und Abrechnung zusammen. |
| Zuverlässige Organisation & fachliche Leitung | Sie – mit benannter, erreichbarer verantwortlicher bzw. fachlicher Leitung; anerkannt sind u. a. auch Notfallsanitäter und Rettungsassistenten. |
| PQ-Bestätigung für den Versorgungsbereich 19C (bzw. 19CR mit Geschäftslokal) | Sie über eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle – gültig fünf Jahre. |
| Kalendertäglich 24 Stunden besetzte Hausnotrufzentrale | Kooperationspartner sind ausdrücklich zulässig – der Kooperationsvertrag mit der Leitstelle wird der PQ-Stelle vorgelegt. Über DCO angebundene Leitstellen übernehmen das inklusive An- und Abmeldung. |
| Geeignete, im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Hausnotrufsysteme (Produktgruppe 52) | Über Gerätehersteller-Partner – technisch einwandfreie Geräte und Funksender inklusive. |
| Wiederaufbereitung, Hygiene & laufende Funktionskontrollen | Retoure inklusive Reinigung und technischer Gerätesupport lassen sich über die Plattform organisieren. |
| Maßnahmen-/Ablaufplan für jeden Versicherten | Wird in der Software je Versorgung hinterlegt und dokumentiert. |
| Dokumentation von Beratung, Installation, Einweisung und Testauslösung | Digitale Vorgangsdokumentation in der Software – jederzeit nachvollziehbar. |
| Datenschutzkonzept | Sie – die Plattform unterstützt mit Auftragsverarbeitungsvertrag und dokumentierten Prozessen. |
| Beitritt zu den Hausnotruf-Verträgen nach § 78 SGB XI | Sie per Beitrittserklärung – die neuen Verträge gelten seit dem 1. April 2026. Details im Ratgeber GKV-Hausnotruf-Vertrag. |
| Genehmigung je Versorgung (eKV) | Digital über die Plattform – mehr dazu unter eKV im Hausnotruf. |
Wie läuft die Präqualifizierung ab – Schritt für Schritt?
Versorgungsbereich klären
Für den Hausnotruf ist 19C „Notrufsysteme“ der richtige Versorgungsbereich. Wer weitere Hilfsmittel abgeben will, beantragt zusätzliche Bereiche gleich mit.
Nachweise zusammenstellen
Gewerbenachweis, Qualifikationen, Betriebsstätte, Leitstellen-Anbindung, Ausfallsicherheit, Versicherungen – die Liste ergibt sich aus den Eignungskriterien. Vollständigkeit entscheidet über die Dauer.
Präqualifizierungsstelle beauftragen
Die Prüfung übernimmt eine akkreditierte Präqualifizierungsstelle Ihrer Wahl. Sie prüft die Unterlagen, fordert ggf. nach und stellt das Zertifikat aus.
Vertragsbeitritt – erst dann fließt Geld
Das Zertifikat allein erlaubt noch keine Abrechnung: Zusätzlich treten Sie den Hausnotruf-Verträgen nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen bei. Erst mit Vertrag und Positionsnummer wird versorgt und abgerechnet.
Präqualifizierung nach Einrichtungsart
Die Anforderungen des § 126 SGB V gelten für alle gleich. Was sich unterscheidet, ist der Aufwand – je nachdem, was Sie ohnehin schon vorhalten.
Pflegeheim, Altenheim und Seniorenheim
Stationäre Einrichtungen haben rund um die Uhr Personal im Haus. Der 24/7-Nachweis ist damit trotzdem nicht erbracht: Verlangt wird eine Notrufannahme nach DIN EN 50134, keine besetzte Nachtwache. Wer Hausnotruf für Bewohner oder für betreutes Wohnen im Umfeld anbieten will, braucht denselben Versorgungsbereich 19C wie jeder andere Anbieter.
Ausführlich, inklusive der Abgrenzung zwischen vollstationärer Pflege und betreutem Wohnen: Präqualifizierung für Pflegeheime, Alten- und Seniorenheime.
Sanitätshaus
Sanitätshäuser sind häufig für andere Versorgungsbereiche bereits präqualifiziert. Betriebs- und Personalnachweise liegen dann in Teilen vor; ergänzt werden muss der bereichsspezifische Teil für 19C – vor allem Leitstellenanbindung und Ausfallsicherheit.
Ausführlich, inklusive Versorgungsbereichen und Erweiterung um 19C: Präqualifizierung Sanitätshaus.
Ambulanter Pflegedienst
Pflegedienste bringen fachliche Eignung und Nähe zum Versicherten mit. Die Hürde liegt fast immer bei der technischen Infrastruktur: Rufannahme, Dokumentation, Ausfallkonzept.
Ausführlich, inklusive der Abgrenzung zum Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI: Präqualifizierung für ambulante Pflegedienste.
Wir haben das mehr als zehnmal begleitet
DCO hat über zehn Präqualifizierungsverfahren im Hausnotruf begleitet – von der Einordnung des Versorgungsbereichs über das Zusammenstellen der Nachweise bis zum Vertragsbeitritt. Wir kennen die Punkte, an denen Verfahren typischerweise hängen bleiben. Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen: Nachbesserungen kosten mehr Zeit als eine saubere Vorbereitung.
Was Sie nicht allein stemmen müssen: Die Präqualifizierung ist unternehmensbezogen – sie bleibt bei Ihnen. Aber die schwersten Nachweise hängen an Infrastruktur, die Sie nicht selbst betreiben müssen: DCO bindet zertifizierte 24/7-Leitstellen (DIN EN 50134) an, übernimmt Gerätelogistik und liefert die digitale Antrags- und Abrechnungsstrecke. Für die Leitstellen- und Technik-Nachweise erhalten Partner die entsprechende Dokumentation der angebundenen Dienstleister.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Notrufzentrale?
Nein. Entscheidend ist der Nachweis der durchgehenden Erreichbarkeit und Ausfallsicherheit – der Betrieb kann über eine vertraglich angebundene 24/7-Leitstelle erfolgen. Genau hier setzen Plattformmodelle wie DCO an.
Braucht ein Pflegeheim eine eigene Präqualifizierung für Hausnotruf?
Ja. Die Zulassung als Pflegeeinrichtung nach SGB XI ersetzt die Präqualifizierung nach § 126 SGB V nicht. Wer Hausnotruf als Hilfsmittel im Versorgungsbereich 19C abgeben will, braucht dafür ein eigenes Zertifikat – auch dann, wenn rund um die Uhr Personal im Haus ist.
Muss ein Sanitätshaus die Präqualifizierung komplett neu durchlaufen?
Meist nicht vollständig. Betriebs-, Personal- und Qualitätsnachweise aus bereits präqualifizierten Versorgungsbereichen lassen sich weiterverwenden. Ergänzt wird der bereichsspezifische Teil für 19C – vor allem Leitstellenanbindung und Ausfallkonzept. Den genauen Umfang legt die Präqualifizierungsstelle fest.
Was braucht ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich?
Fachliche Eignung und Nähe zum Versicherten sind in der Regel vorhanden. Nachzuweisen ist fast immer die Technik: Notrufannahme nach DIN EN 50134, Dokumentation und ein belastbares Ausfallkonzept. Diese Nachweise lassen sich über eine vertraglich angebundene 24/7-Leitstelle abdecken.
Wie lange gilt das Zertifikat?
Fünf Jahre ab Ausstellung, bundesweit anerkannt von allen Kranken- und Pflegekassen. Rechtzeitig vor Ablauf sollte die Re-Präqualifizierung angestoßen werden.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt von der Präqualifizierungsstelle und der Vollständigkeit der Unterlagen ab – erfahrungsgemäß wenige Wochen bis einige Monate. Der häufigste Zeitfresser sind Nachforderungen wegen lückenhafter Nachweise.
Reicht die Präqualifizierung, um abzurechnen?
Nein. Zur Abrechnung mit den Pflegekassen kommt der Beitritt zu den Verträgen nach § 78 SGB XI hinzu. Wie die Finanzierung auf Versichertenseite funktioniert, steht im Beitrag zu § 40 SGB XI.
Was ist der Unterschied zwischen 19B, 19C und 19CR?
Seit dem 15. Mai 2024 werden neue und zu erneuernde Hausnotruf-Präqualifizierungen für den Versorgungsbereich 19C erteilt. 19CR gilt, wenn ein Geschäftslokal vorhanden ist und räumlich mitgeprüft wird – ein Geschäftslokal ist beim Hausnotruf aber keine Pflicht. Bestehende 19B-Bestätigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der fünf Jahre, längstens bis zum 14. April 2029.
Präqualifiziert – was sind die nächsten Schritte?
Mit dem Zertifikat beginnt der eigentliche Aufbau: Beitritt zu einem GKV-Hausnotrufvertrag (die Unterschiede zwischen Verbands- und Einzelvertrag erklärt unser Vertrags-Ratgeber), Einrichtung des elektronischen Kostenvoranschlags – erste Kassen machen ihn verpflichtend, den aktuellen Stand zeigt das eKV-Radar – sowie Geräte, Leitstelle und Abrechnung. All das lässt sich über DCO bündeln, auf Wunsch ohne Kapitalbindung.
Quellen
GKV-Spitzenverband: Präqualifizierung und Eignungsprüfung · Eignungsanforderungen (Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V) · AOK Gesundheitspartner: Präqualifizierung für Anbieter
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Stand: 14. August 2026.
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Wo stelle ich den Präqualifizierungsantrag – und wie läuft er ab?
Den Präqualifizierungsantrag stellen Sie direkt bei einer DAkkS-akkreditierten Präqualifizierungsstelle Ihrer Wahl; das Zertifikat müssen alle Krankenkassen anerkennen. Bei den großen Stellen läuft das Verfahren vollständig digital über ein Kundenportal: Antrag ausfüllen, Nachweise hochladen – unter anderem Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Qualifikationsnachweis der fachlichen Leitung, Betriebshaftpflicht und Institutionskennzeichen je Betriebsstätte –, Rückfragen beantworten, Zertifikat erhalten. Für den Hausnotruf (Versorgungsbereich 19C) laufen die Kernnachweise – 24-Stunden-Erreichbarkeit der Hausnotrufzentrale und Ausfallsicherheit – über Eigenerklärungen; ein Ladengeschäft ist in der Regel nicht erforderlich.
Welche Präqualifizierungsstellen gibt es?
Präqualifizierungsstellen sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert; die offizielle Übersicht bietet die DAkkS-Akkreditierungsdatenbank. Zu den etablierten Stellen zählen zum Beispiel die DGP (Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen), die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ), präQ oder DIZERT. Die Wahl steht Ihnen frei, die Entgelte legen die Stellen selbst fest – das Zertifikat gilt bundesweit grundsätzlich fünf Jahre, mit zwei Überwachungen während der Laufzeit.
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