Wissen · TI-Radar · Stand: 12. September 2026
TI-Radar Hausnotruf: Was Telematikinfrastruktur und KIM heute bedeuten – und was ab 2027 kommt
Muss der Hausnotruf an die Telematikinfrastruktur? Was gilt für Pflegedienste schon heute, welche Fristen kommen 2027 – und was heißt das für Ihre Abrechnung? Diese Seite ordnet den Stand ein und wird laufend aktualisiert.
Was heute schon gilt
Seit dem 1. Juli 2025 sind alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Sanktionen sind derzeit nicht vorgesehen – ohne Anschluss entfallen aber die TI-Pauschale der Kassen und der Zugang zu künftigen Pflichtanwendungen wie der elektronischen Abrechnung. Was das für Pflegedienste im Hausnotruf-Kontext bedeutet, zeigt unsere Seite Hausnotruf für Pflegedienste.
Für die Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI ist die vollelektronische Abrechnung über KIM bereits Realität: Pflegesachleistungen (§ 36), Entlastungsleistungen (§ 45b) und Verhinderungspflege (§ 39) können heute vollständig digital abgerechnet werden. Übergangsweise bleibt bis zum 30. September 2027 auch der bisherige Datenaustausch mit Papier-Leistungsnachweis zulässig.
Der Fahrplan bis Oktober 2027
Alle Termine nach aktuellem Stand. Verschiebungen hat es in diesem Feld bereits gegeben – zuletzt wurde die Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verlegt.
Und der Hausnotruf?
Im KIM-Dienstkennungsregister der gematik ist für die Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelabrechnung – und damit auch für den Hausnotruf (Produktgruppe 52) – bislang kein Fachverfahren registriert. Es gibt keinen gesetzlichen Stichtag, ab dem die Hausnotruf-Abrechnung über KIM laufen müsste; sie läuft weiter über den etablierten elektronischen Datenaustausch mit den Kassen. Wie die Kassen den Kostenvoranschlag heute erwarten, zeigt der eKV-Radar.
Trotzdem gilt: Hausnotruf-Anbieter sind präqualifizierte Hilfsmittelerbringer – die Anschlusspflicht zum 1. Oktober 2027 und die elektronische Verordnung betreffen sie deshalb perspektivisch sehr wohl. Wer ab 2027 eVerordnungen empfangen will, braucht die TI-Anbindung. Das Thema jetzt zu ignorieren wäre so kurzsichtig, wie Panik unangebracht ist.
Was Sie für die TI-Anbindung brauchen
Für Hilfsmittelerbringer sieht der Weg nach den Unterlagen der gematik (Checkliste, Stand Juli 2026) so aus: eine SMC-B-Institutionskarte, beantragt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bei der Bezirksregierung Münster (bundesweit zuständig, Gebühr rund 40 €) – seit 2026 auch für nicht handwerklich geführte Betriebe wie Sanitätshäuser. Ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ist in der Regel nicht erforderlich. Dazu kommen ein TI-Gateway oder Konnektor mit Kartenterminal sowie ein KIM-Dienst. Die laufenden Kosten werden über monatliche TI-Pauschalen der Kassen bezuschusst.
Was das für Ihre Planung heißt
Die DCO-Plattform ist auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und KIM vorbereitet. Heute laufen elektronischer Kostenvoranschlag und Abrechnung über die etablierten digitalen Wege – ändert sich künftig der Transportweg zur Kasse, ändert er sich in der Plattform und nicht in Ihrem Betrieb. Behalten Sie, was funktioniert. DCO übernimmt, was fehlt. Mehr dazu: GKV-Abrechnung und Hausnotruf-Infrastruktur.
Häufige Fragen zum TI-Radar
Muss der Hausnotruf an die Telematikinfrastruktur?
Für die Abrechnung: Stand heute nein – es gibt kein KIM-Fachverfahren und keinen Stichtag für die Hausnotruf-Abrechnung. Die TI-Anschlusspflicht für Heil- und Hilfsmittelerbringer greift nach aktuellem Gesetzgebungsstand zum 1. Oktober 2027; ab Juli 2027 wird die TI-Anbindung zudem Voraussetzung, elektronische Hilfsmittelverordnungen zu empfangen.
Was gilt heute für die Abrechnung nach § 105 SGB XI?
Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege können bereits vollelektronisch über KIM abgerechnet werden. Ab dem 1. Oktober 2027 ist der Versand dieser Abrechnungen ausschließlich über KIM möglich; bis zum 30. September 2027 bleibt übergangsweise der bisherige Datenaustausch zulässig.
Läuft die Hausnotruf-Abrechnung künftig über KIM?
Dafür gibt es bislang weder ein registriertes Fachverfahren noch einen gesetzlichen Termin. Die Abrechnung läuft weiter über den etablierten elektronischen Datenaustausch. Wir beobachten die Entwicklung und aktualisieren diese Seite laufend.
Brauche ich eine SMC-B oder einen eHBA?
Hilfsmittelerbringer benötigen für die TI-Anbindung eine SMC-B-Institutionskarte über das eGBR; ein eHBA ist laut gematik in der Regel nicht erforderlich. Dazu kommen TI-Gateway oder Konnektor, Kartenterminal und ein KIM-Dienst.
Was ändert sich für Pflegedienste?
Pflegeeinrichtungen sind seit dem 1. Juli 2025 verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Die Abrechnung nach § 105 SGB XI läuft ab dem 1. Oktober 2027 ausschließlich über KIM; ab Juni 2027 kommen die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 hinzu.
Was übernimmt DCO beim Thema TI?
Die DCO-Plattform ist auf die Anbindung an TI und KIM vorbereitet. Antrag, elektronischer Kostenvoranschlag und Abrechnung laufen heute über die etablierten digitalen Wege – künftige Transportwege werden in der Plattform ergänzt, ohne dass Leistungserbringer ihre Prozesse umbauen müssen.
Vorbereitet sein, ohne vorzupreschen
Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Hausnotruf-Prozesse heute digital laufen – und wie sie TI-fähig bleiben, ohne dass Sie selbst Infrastrukturprojekte stemmen müssen.
Kontakt aufnehmen Zum eKV-Radar
DCO. Die Infrastruktur für den Hausnotruf.
Stand: 12. September 2026. Quellen: gematik (Pflege-FAQ, KIM-Dienstkennungsregister, Checkliste Hilfsmittelerbringer), GKV-Spitzenverband, § 360 SGB V sowie die laufende Abrechnungspraxis über die DCO-Plattform. Sie haben aktuellere Informationen? Schreiben Sie uns. Keine Rechtsberatung.