eKV-Radar · Hausnotruf
eKV-Radar Hausnotruf: Welche Pflegekasse verlangt den elektronischen Kostenvoranschlag?
Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) kommt im Hausnotruf nicht mit einem bundesweiten Stichtag, sondern Kasse für Kasse. Diese Seite zeigt, welche Pflegekassen bereits verbindlich umgestellt haben, wo die Umstellung angekündigt ist und wo der elektronische Weg optional möglich ist – laufend aktualisiert.
Die Rechtsgrundlagen: § 127 Abs. 9 SGB V und der GKV-Hausnotrufvertrag
Der seit dem 1. April 2026 geltende bundesweite Beitrittsvertrag für den Hausnotruf (19/00/452) legt fest: Der Kostenvoranschlag ist über das elektronische Verfahren abzuwickeln, sofern die technischen Voraussetzungen dafür bei der jeweiligen Pflegekasse vorliegen. Solange eine Kasse das Verfahren nicht eingeführt hat, gilt übergangsweise das Papiermuster – stellt die Kasse um, wird der eKV zum Standardweg. Details zum Vertrag: GKV-Hausnotrufvertrag im Überblick.
Dahinter steht eine bundesweite Vorgabe: Die Rahmenempfehlungen nach § 127 Abs. 9 SGB V (per Schiedsspruch festgesetzt, in Kraft seit 2020) verpflichten Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich seit dem 1. Februar 2023, Kostenvoranschläge nur noch elektronisch abzugeben – und die Kassen, dafür offene Schnittstellen bereitzustellen. Nicht jede Pflegekasse hat das bereits umgesetzt; die Richtung ist damit aber verbindlich vorgezeichnet. Und die Umstellung kann schnell gehen: Der Einzelvertrag 19/00/352 sieht vor, dass eine Pflegekasse den Leistungserbringer spätestens vier Wochen vor dem erstmaligen Einsatz des elektronischen Verfahrens informiert. Vier Wochen sind kurz – wer dann keine eKV-Anbindung hat, kann bei dieser Kasse faktisch keine Kostenvoranschläge mehr einreichen.
Kasse für Kasse: der aktuelle Stand
Nach dem bundesweiten Vertrag ist der elektronische Kostenvoranschlag der Standardweg, sobald eine Kasse das Verfahren eingeführt hat – und in der Praxis ist das inzwischen der Regelfall: Nach unserer laufenden Einreichungspraxis erwarten die meisten Pflegekassen den Kostenvoranschlag im Grunde verpflichtend elektronisch.
Bereits verpflichtend: Knappschaft. Kostenvoranschläge im Hilfsmittelbereich werden ausschließlich elektronisch angenommen.
Ebenfalls fest auf dem elektronischen Weg: DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, AOK PLUS und AOK Rheinland/Hamburg. Die DAK nimmt Kostenvoranschläge für genehmigungspflichtige Hilfsmittel seit 2022 nur noch elektronisch über die MIP-Plattform an. Die Techniker arbeitet elektronisch über die Plattformen MIP, egeko oder Optica – der Leistungserbringer wählt den Weg. AOK PLUS und AOK Rheinland/Hamburg nutzen das AOK-eigene eKOVO-Verfahren, angebunden über zertifizierte Dienstleister oder direkt aus der Branchensoftware. Auch nach unserer laufenden Einreichungspraxis laufen Kostenvoranschläge bei diesen Kassen elektronisch.
Verpflichtende Umstellung angekündigt: SBK zum 1. Oktober 2026. Die elektronische Übermittlung für die Hilfsmittelnummer 52.40.01.1 (Hausnotruf) wird ab dem 01.10.2026 verpflichtend; für einzelne weitere Positionsnummern gilt die Pflicht bereits. Wege: LEOS, Branchensoftware oder Portal.
Ausnahme Barmer: Der elektronische Weg ist möglich – im Hausnotruf (Produktgruppe 52) laufen Kostenvoranschläge bisher aber überwiegend per E-Mail oder Fax.
Ausnahme Betriebskrankenkassen: Viele BKKs gehen derzeit uneinheitlich vor – je nach Kasse per E-Mail, Brief, Fax oder eKV.
Maßgeblich sind die aktuellen Veröffentlichungen der jeweiligen Kasse. Ihnen ist eine Umstellung bekannt, die hier fehlt? Sagen Sie uns Bescheid.
Über welche Wege läuft der eKV?
Für die elektronische Einreichung nutzen die Kassen verschiedene Plattformen und Verfahren – darunter Portallösungen der Rechenzentren, Herstellerportale und direkte Schnittstellen aus Branchensoftware. Für Leistungserbringer bedeutet das: Je nach Kassenmix müssen mehrere Wege bedient werden. Eine Plattform wie DCO Care OS bündelt die Erstellung und Übertragung, unabhängig davon, welchen Weg die einzelne Kasse verlangt. Und der nächste Transportweg zeichnet sich bereits ab: Was Telematikinfrastruktur (TI) und KIM für den Hausnotruf bedeuten, zeigt der TI-Radar.
Der Rückweg ist genauso wichtig wie der Hinweg. Jede Kasse antwortet anders – die meisten über ihr eKV-System (MIP, egeko, Optica, LEOS/ZHP, eKOVO), einzelne weiterhin per E-Mail oder Brief. DCO Care OS ist an die gängigen eKV-Systeme angeschlossen: Genehmigungen, Ablehnungen, An- und Abmeldungen und Änderungsmitteilungen laufen automatisch in die Plattform zurück und werden dem richtigen Vorgang zugeordnet. Wer diese Rückmeldungen händisch je Kasse einsammelt, betreibt erheblichen Aufwand – mit entsprechendem Fehlerpotenzial bei Fristen, Statuswechseln und Abrechnungsfreigaben.
Was heißt das für Sie als Leistungserbringer?
Spätestens wenn die erste Ihrer großen Kassen verbindlich umstellt, brauchen Sie einen funktionierenden eKV-Weg – sonst liegen Genehmigungen und damit Abrechnungen auf Eis. Wenn Ihr bestehendes System keinen eKV erzeugen kann, müssen Sie deshalb nicht das System wechseln: Mit der eKV- und Abrechnungs-Übergangslösung bleiben Sie Leistungserbringer unter Ihren IK, während DCO die elektronischen Kostenvoranschläge erstellt und überträgt. Grundlagen zum Verfahren: eKV im Hausnotruf.
Häufige Fragen zum eKV-Radar
Gibt es einen einheitlichen Stichtag für den eKV im Hausnotruf?
Nein. Der bundesweite GKV-Hausnotrufvertrag sieht seit dem 1. April 2026 vor, dass der Kostenvoranschlag elektronisch abzuwickeln ist, sobald die jeweilige Pflegekasse das Verfahren eingeführt hat. Die Umstellung erfolgt daher Kasse für Kasse zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Was gilt, solange eine Pflegekasse den eKV noch nicht eingeführt hat?
Übergangsweise gilt das Papiermuster aus dem Vertrag. Stellt die Kasse auf das elektronische Verfahren um, informiert sie darüber – im Einzelvertrag 19/00/352 spätestens vier Wochen vorher. Ab dann ist der eKV der Standardweg.
Meine Software kann keinen eKV erstellen – was nun?
Ein Systemwechsel ist dafür nicht nötig: Mit der Übergangslösung von DCO bleiben Sie Leistungserbringer unter Ihren IK, wir erstellen und übertragen die eKV.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus öffentlichen Veröffentlichungen der Pflegekassen und Plattformbetreiber sowie aus der laufenden Einreichungspraxis über die DCO-Plattform. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Informationen der jeweiligen Kasse. Die Seite wird laufend aktualisiert.
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