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eKV-Radar · Hausnotruf

eKV-Radar Hausnotruf: Welche Pflegekasse verlangt den elektronischen Kostenvoranschlag?

Der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) kommt im Hausnotruf nicht mit einem bundesweiten Stichtag, sondern Kasse für Kasse. Diese Seite zeigt, welche Pflegekassen bereits verbindlich umgestellt haben, wo die Umstellung angekündigt ist und wo der elektronische Weg optional möglich ist – laufend aktualisiert.

Aktueller Stand: 7. September 2026. Alle Angaben stammen aus öffentlichen Veröffentlichungen der Pflegekassen und Plattformbetreiber, ohne Gewähr. Wir aktualisieren diese Seite laufend.

Die Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 8 des GKV-Hausnotrufvertrags

Der seit dem 1. April 2026 geltende bundesweite Beitrittsvertrag für den Hausnotruf (19/00/452) legt fest: Der Kostenvoranschlag ist über das elektronische Verfahren abzuwickeln, sofern die technischen Voraussetzungen dafür bei der jeweiligen Pflegekasse vorliegen. Solange eine Kasse das Verfahren nicht eingeführt hat, gilt übergangsweise das Papiermuster – stellt die Kasse um, wird der eKV zum Standardweg. Details zum Vertrag: GKV-Hausnotrufvertrag im Überblick.

Kasse für Kasse: der aktuelle Stand

Die Kategorien: Pflicht = eKV wird ausschließlich bzw. verbindlich elektronisch angenommen · Angekündigt = verbindlicher Stichtag veröffentlicht · Möglich = elektronischer Weg wird optional angeboten · Keine öffentliche Info = zur Produktgruppe 52 (Hausnotruf) liegt keine öffentliche Aussage vor.

→ Tabelle seitlich wischen
PflegekasseStatus eKVDetails
KnappschaftPflichtNimmt Kostenvoranschläge im Hilfsmittelbereich bereits ausschließlich elektronisch an.
SBKAngekündigtElektronische Übermittlung für die Hilfsmittelnummer 52.40.01.1 (Hausnotruf) wird ab dem 01.10.2026 verpflichtend; für einzelne weitere Positionsnummern gilt die Pflicht bereits. Wege: LEOS, Branchensoftware oder Portal.
DAK-GesundheitMöglichElektronische Einreichung über Plattform möglich.
Novitas BKKMöglichElektronische Einreichung über Portal möglich.
BKK VDNMöglichElektronische Einreichung über Portal möglich.
R+V BKKMöglichElektronische Einreichung möglich.
VIACTIVMöglichElektronischer Weg möglich; ein verbindlicher Stichtag ist öffentlich nicht belegt.
AOK (regional)Teilweise / regionalEinzelne AOKs bieten den elektronischen Weg über eigene Verfahren an; der Stand unterscheidet sich je Landes-AOK.
BarmerElektronisch etabliertDie Barmer bezeichnet den eKV als zentrales Verfahren der digitalen Hilfsmittelversorgung – rund 97 % der Kostenvoranschläge gehen dort bereits elektronisch ein (Hilfsmittel insgesamt; ein hausnotruf-spezifischer Pflicht-Stichtag ist nicht benannt).
TK, IKK classic, KKH, HEK, hkk, BIG direkt u. a.Keine öffentliche InfoZur Produktgruppe 52 (Hausnotruf) liegt derzeit keine öffentliche Aussage zur eKV-Umstellung vor.

Maßgeblich sind die aktuellen Veröffentlichungen der jeweiligen Kasse. Ihnen ist eine Umstellung bekannt, die hier fehlt? Sagen Sie uns Bescheid.

Über welche Wege läuft der eKV?

Für die elektronische Einreichung nutzen die Kassen verschiedene Plattformen und Verfahren – darunter Portallösungen der Rechenzentren, Herstellerportale und direkte Schnittstellen aus Branchensoftware. Für Leistungserbringer bedeutet das: Je nach Kassenmix müssen mehrere Wege bedient werden. Eine Plattform wie DCO Care OS bündelt die Erstellung und Übertragung, unabhängig davon, welchen Weg die einzelne Kasse verlangt.

Was heißt das für Sie als Leistungserbringer?

Spätestens wenn die erste Ihrer großen Kassen verbindlich umstellt, brauchen Sie einen funktionierenden eKV-Weg – sonst liegen Genehmigungen und damit Abrechnungen auf Eis. Wenn Ihr bestehendes System keinen eKV erzeugen kann, müssen Sie deshalb nicht das System wechseln: Mit der eKV- und Abrechnungs-Übergangslösung bleiben Sie Leistungserbringer unter Ihren IK, während DCO die elektronischen Kostenvoranschläge erstellt und überträgt. Grundlagen zum Verfahren: eKV im Hausnotruf.

Häufige Fragen zum eKV-Radar

Gibt es einen einheitlichen Stichtag für den eKV im Hausnotruf?

Nein. Der bundesweite GKV-Hausnotrufvertrag sieht seit dem 1. April 2026 vor, dass der Kostenvoranschlag elektronisch abzuwickeln ist, sobald die jeweilige Pflegekasse das Verfahren eingeführt hat. Die Umstellung erfolgt daher Kasse für Kasse zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Was gilt, solange eine Pflegekasse den eKV noch nicht eingeführt hat?

Übergangsweise gilt das Papiermuster aus dem Vertrag. Stellt die Kasse auf das elektronische Verfahren um, informiert sie darüber – ab dann ist der eKV der Standardweg.

Meine Software kann keinen eKV erstellen – was nun?

Ein Systemwechsel ist dafür nicht nötig: Mit der Übergangslösung von DCO bleiben Sie Leistungserbringer unter Ihren IK, wir erstellen und übertragen die eKV.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Aus öffentlichen Veröffentlichungen der Pflegekassen und Plattformbetreiber. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die aktuellen Informationen der jeweiligen Kasse. Die Seite wird laufend aktualisiert.

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