Für Pflegebox-Anbieter
Von der Pflegebox zum Hausnotruf: gleiche Strecke, stabiler Anspruch
Dialer, digitaler Antrag, eKV-Genehmigung, Versand, GKV-Abrechnung – Ihre Prozesskette existiert bereits. Der Hausnotruf nutzt exakt dieselbe Maschine, nur mit einem Anspruch, der auch vom PNOG-Regierungsentwurf nicht erfasst ist. So bauen Sie das zweite Standbein, ohne neu anzufangen.
Prozess-Vergleich ansehenGespräch vereinbarenUpdate 30. September 2026: Der Regierungsentwurf liegt vor
Der Regierungsentwurf streicht die gesonderte Kassenfinanzierung der Pflegebox – den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI (bis zu 42 € im Monat) – zum 1. Januar 2027, ohne Übergangsregel und ohne Abtretung an Anbieter. Die Produkte selbst dürfen weiter angeboten werden; wegfallen soll ihre Finanzierung über die Pflegekasse. Bis dahin gilt die 42-€-Regelung unverändert. Die 42 € gehen im Pflegegeld (Entlastungsbudget) auf, das an die Versicherten ausgezahlt wird; eine Abrechnung mit der Pflegekasse entfällt. Der Hausnotruf ist nicht erfasst. Alle Details: PNOG und die Pflegebox.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30. September 2026. Noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat entscheiden.
Warum gerade jetzt
Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz streicht den separaten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum 1. Januar 2027 – das Bundeskabinett hat ihn am 30. September 2026 beschlossen, Gesetz wird er erst mit Bundestag und Bundesrat (aktueller Stand im PNOG-Radar). Der Hausnotruf ist auch im Regierungsentwurf nicht erfasst: Anspruch und Kassen-Zuschuss bestehen unverändert (Stand: 30. September 2026). Für Anbieter mit funktionierender Antrags- und Abrechnungsstrecke ist er damit die naheliegendste Diversifikation – kein neues Geschäftsmodell, sondern dieselbe Strecke mit einem zweiten Produkt. Neu im Blick ist dabei ein Datum: der 30. September 2026 – bis dahin hätte der Versorgungsvertrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum 31.12.2026 gekündigt werden müssen. Entscheidend ist das nicht mehr: Der Regierungsentwurf entzieht dem Vertrag ab 2027 ohnehin die Grundlage. Die Einordnung dazu steht im PNOG-Fahrplan.
Ihre Strecke heute – und mit Hausnotruf
| Prozessschritt | Pflegebox heute | Hausnotruf mit DCO |
|---|---|---|
| Kundengewinnung | Dialer / Online-Funnel | Identisch – gleiche Kanäle, gleiche Zielgruppe |
| Antrag | Digitaler Antrag mit Unterschrift | Identisch – White-Label-Antragsstrecke von DCO |
| Genehmigung | eKV-Verfahren mit der Pflegekasse | Identisch – digital über die DCO-Plattform |
| Versand | Monatliche Box-Lieferung | Einmaliger Geräteversand – Logistik über DCO möglich |
| Laufende Leistung | Verbrauchsprodukte | 24/7-Leitstelle (DIN EN 50134) – übernimmt DCO |
| Abrechnung | Monatliche Kassenabrechnung | Identisch – GKV-Abrechnung, vorbereitet durch DCO |
Der Unterschied liegt im Produkt, nicht im Prozess: Statt monatlicher Boxen versenden Sie einmal ein Gerät – die Dauerleistung erbringt die Leitstelle.
Was DCO beisteuert
Software
Cloudbasiertes Antrags-, Geräte- und Abrechnungsmanagement – dieselbe Plattform, über die bereits über 100.000 Hausnotruf-Anträge digital bearbeitet wurden.
Geräte & Logistik
Hausnotrufgeräte inklusive Versand, Rücklauf- und Mahnprozessen – auf Wunsch komplett durch DCO abgewickelt.
24/7-Leitstellen
Zertifizierte Notrufzentralen nach DIN EN 50134 – Sie brauchen keine eigene Leitstelle und kein eigenes Notrufpersonal.
GKV-Abrechnung
Vorbereitete Kassenabrechnung inklusive Absetzungsmanagement – die Erlöse kommen an, ohne dass Sie Abrechnungs-Know-how aufbauen müssen.
In vier Schritten zum zweiten Standbein
Gespräch und Modellwahl
Sie entscheiden, wie viel DCO übernimmt: nur Software, Software plus Geräte und Leitstelle – oder der komplette Betrieb unter Ihrer Marke. Die drei Betriebsmodelle im Überblick
Antragsstrecke anbinden
Ihre bestehende Kampagnenstrecke wird mit der White-Label-Antragsstrecke verbunden – Ihr Auftritt, Ihre Marke, DCO-Technik dahinter. Mehr zu White Label
Pilotphase
Erste Versorgungen laufen über die volle Strecke: Antrag, Genehmigung, Geräteversand, Leitstelle, Abrechnung. Sie sehen den Prozess im Echtbetrieb, bevor Sie skalieren.
Skalieren über Ihren Vertrieb
Dialer und Funnel laufen weiter wie bisher – mit dem Hausnotruf als zusätzlichem oder alternativem Angebot in derselben Zielgruppe.
Wirtschaftlich betrachtet: Für Endkunden ist der Hausnotruf beim passenden Tarif kostenneutral – der Zuschuss der Pflegekasse (32,13 €/Monat) deckt die Versorgung. Für Anbieter entstehen wiederkehrende Erlöse je aktiver Versorgung, mit längeren Laufzeiten als im Box-Geschäft.
Häufige Fragen
Brauchen wir eine eigene Leitstelle oder Notruf-Personal?
Nein. Die 24/7-Notrufbearbeitung übernehmen zertifizierte Leitstellen nach DIN EN 50134, die über DCO angebunden sind.
Müssen wir unsere bestehende Pflegebox-Strecke umbauen?
Nein. Kundengewinnung, Antragslogik und eKV-Prozess bleiben, wie sie sind – der Hausnotruf wird als zusätzliches Produkt an die bestehende Strecke angebunden.
Können wir unter eigener Marke auftreten?
Ja. Antragsstrecke, Kundenkommunikation und auf Wunsch der komplette Betrieb laufen als White Label unter Ihrer Marke.
Wie schnell ist der Start möglich?
Das hängt vom gewählten Betriebsmodell ab. Da Antrags- und Abrechnungsprozesse bei Pflegebox-Anbietern bereits bestehen, ist der Weg deutlich kürzer als ein Aufbau von null – den konkreten Fahrplan klären wir im Erstgespräch.
Zwei Ansprüche, eine Maschine.
Wir experimentieren nicht mit Hausnotruf. Wir betreiben ihn. Lassen Sie uns über Ihre Strecke sprechen: Wir zeigen Ihnen anhand Ihres heutigen Prozesses, wo der Hausnotruf andockt – und welches Betriebsmodell zu Ihrem Team passt.
Gespräch vereinbarenPartner werdenDCO Care OS übernimmt Antrag, eKV, Versand und Abrechnung – unter Ihrer Marke.