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PNOG-Radar · Rechner

PNOG-Rechner 2027: Was ändert sich für Ihre Kunden je Pflegegrad?

Vier Budgets statt Einzelleistungen – der Regierungsentwurf verschiebt Geld zwischen Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln und Alltagshilfe. Stellen Sie die heutige Versorgung eines Haushalts ein und sehen Sie sofort, was ab 1. Januar 2027 nach Entwurfsstand daraus wird. Für Leistungserbringer, die ihren Kunden die Reform in Zahlen erklären wollen. Stand: 13. Oktober 2026.

Zum RechnerTabelle je Pflegegrad

Kurz beantwortet

Nach dem PNOG-Regierungsentwurf hat ein Pflegegeld-Haushalt, der heute Pflegegeld, 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und 131 € Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzt, ab 2027 monatlich 35 € (Pflegegrad 2), 33 € (Pflegegrad 3) und 92 € (Pflegegrad 4 und 5) mehr Budget – enger zweckgebunden. Pflegegrad 1 verliert 173 € im Monat. Wer den Entlastungsbetrag heute für Tagespflege oder Pflegedienst einsetzt oder den 40-%-Umwandlungsanspruch nutzt, verliert nach Entwurf Budget.

Der Rechner: heutige Versorgung einstellen, Ergebnis ab 2027 lesen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €)
40-%-Umwandlung in Alltagshilfe
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
Kurzzeit-/Verhinderungspflege professionell

MonatlichHeute (2025/26)Ab 2027 (Entwurf)Differenz

Modellrechnung nach dem Regierungsentwurf vom 30. September 2026 – kein Gesetz, keine Rechtsberatung. Vereinfachungen: Kombinationsleistung (Pflegegeld + Pflegedienst) nicht abgebildet; Alltagshilfe-Beträge als Budgetwerte, nicht als Stundenpreise. Heutige Beträge: Leistungsrecht 2025.

Die Tabelle je Pflegegrad: Pflegegeld-Haushalt mit voller Nutzung heute

Annahme: Pflegegeld + 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch + 131 € Entlastungsbetrag für anerkannte Alltagshilfe (ohne Umwandlung) gegenüber Entlastungsbudget + Sozialraumbudget nach Regierungsentwurf, jeweils je Monat.

PflegegradHeute (Pflegegeld + 42 € + 131 €)Ab 2027 (Entlastungsbudget + Sozialraumbudget)Differenz
Pflegegrad 11730−173 €
Pflegegrad 2520555+35 €
Pflegegrad 3772805+33 €
Pflegegrad 49731065+92 €
Pflegegrad 511631255+92 €

Pflegegeld 2025: 347 / 599 / 800 / 990 €. Entlastungsbudget Regierungsentwurf: 380 / 630 / 890 / 1.080 €. Sozialraumbudget 175 € (300 € bis zum vollendeten 25. Lebensjahr), nur Pflegegrad 2–5, nur für § 45a-Angebote. Bei Sachleistungsbezug: Sachleistung 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € → Sachleistungsbudget 890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 €. Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PNOG, Kabinettsbeschluss 30. September 2026 – kein geltendes Recht.

Lesart für Leistungserbringer

Das Plus bei Pflegegrad 2–5 ist real, aber gebunden: Das Entlastungsbudget bleibt Geldleistung beim Kunden, das Sozialraumbudget fließt nur in anerkannte Alltagshilfe. Verlierer sind drei Gruppen, die der Rechner sichtbar macht: Pflegegrad 1 (−173 €), Haushalte mit Umwandlungsanspruch (bis zu 920 € weniger nutzbar) und alle, die den Entlastungsbetrag heute außerhalb der Alltagshilfe einsetzen. Für Ihr Angebot heißt das: Verbrauchsprodukte werden Selbstzahler-Geschäft, Alltagshilfe braucht die § 45a-Anerkennung, und der Hausnotruf bleibt als einzige Leistung in dieser Rechnung unverändert direkt mit der Kasse abrechenbar. Was Sie je Leistung noch abrechnen dürfen, steht in der Abrechnungs-Matrix; die Budget-Systematik im Detail in der Entlastungsbudget-Rechnung.

Häufige Fragen zum PNOG-Rechner

Was rechnet der PNOG-Rechner 2027?

Er stellt die heutigen Monatsleistungen eines Haushalts (Pflegegeld oder Sachleistung, 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 131 € Entlastungsbetrag, 40-%-Umwandlung, Kurzzeit-/Verhinderungspflege) den Budgets des PNOG-Regierungsentwurfs gegenüber: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget. Ergebnis ist die Differenz je Monat nach Entwurfsstand – eine Modellrechnung, kein Bescheid.

Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2027 je Pflegegrad?

Nach dem Regierungsentwurf 380 € (Pflegegrad 2), 630 € (3), 890 € (4) und 1.080 € (5) monatlich. Es ersetzt Pflegegeld, selbst organisierte Verhinderungspflege und die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Pflegegrad 1 erhält kein Entlastungsbudget.

Bekomme ich 2027 mehr oder weniger als heute?

Für Pflegegeld-Haushalte, die heute Pflegegeld, 42 € Verbrauchsprodukte und 131 € Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen, ergibt sich nach Entwurf ein Plus von 35 € (PG 2), 33 € (PG 3) und 92 € (PG 4 und 5) im Monat – bei engerer Zweckbindung. Wer heute den Entlastungsbetrag für Tagespflege oder Pflegedienst einsetzt oder den 40-%-Umwandlungsanspruch nutzt, verliert nach Entwurf Budget. Pflegegrad 1 verliert 173 € monatlich.

Warum zählt der Rechner die 40-%-Umwandlung als Verlust?

Weil der Regierungsentwurf keine Nachfolgeregelung für den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 enthält: Das Sachleistungsbudget ist für professionelle Pflege gedacht, das Sozialraumbudget für Alltagshilfe – die Budgets sind getrennt. Wer heute bis zu 40 % der Sachleistung in Alltagshilfe umwandelt, stünde ab 2027 nur noch mit dem Sozialraumbudget da.

Sind die Zahlen sicher?

Nein. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026 (§§ 36, 37, 39a, 45a, 45b SGB XI-E). Bundestag und Bundesrat können Beträge und Zuordnungen noch ändern; Beträge sind erfahrungsgemäß das, was sich im Verfahren zuletzt ändert. Die Seite wird nach jedem Verfahrensschritt aktualisiert.

Stand und Quellen

Stand: 13. Oktober 2026. Grundlage: Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 (§§ 36, 37, 39a, 45a, 45b SGB XI-E) und geltendes Leistungsrecht 2025 (§§ 36, 37, 39, 40, 42, 45b SGB XI). Noch kein geltendes Recht – Bundestag und Bundesrat entscheiden. Modellrechnung, keine Rechtsberatung.

So zitieren: DCO Care Solutions, „PNOG-Rechner 2027", PNOG-Radar, Stand 13. Oktober 2026, dco-care.de/wissen/pnog-rechner/

Die eine Leistung, die in dieser Rechnung gleich bleibt: der Hausnotruf.

§ 40 Abs. 1, direkt mit der Kasse, von keinem Budget erfasst. Über DCO ohne eigene Infrastruktur – Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden.

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