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DCO Care Solutions

DCO Care SolutionsCare
Solutions
Die Infrastruktur für den Hausnotruf.
Vertragspartner des
Wissen · Hausnotruf anbieten

Hausnotruf anbieten als Pflegebox- oder Homecare-Anbieter

Sie beliefern Ihre Kunden jeden Monat. Der Hausnotruf gehört in dieselbe Beziehung – denn Ihr Kunde holt sich den Hausnotruf sowieso. Die Frage ist nur: bei wem.

Kurz beantwortet: Pflegebox- und Homecare-Anbieter können den Hausnotruf ohne eigenen Betriebsaufwand als Zusatzleistung anbieten. Die Kunden werden ohnehin monatlich beliefert, und viele bringen die Kernvoraussetzungen für einen Hausnotruf auf Kassenkosten bereits mit: Pflegegrad und häusliche Versorgung. Ob die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt zusätzlich von der individuellen Notruf-Indikation und der Genehmigung ab. Über eine White-Label-Antragsstrecke läuft der komplette Prozess – Antrag, Genehmigung, Versand, Leitstelle und Abrechnung – im Hintergrund über DCO Care OS. Pro Versorgung bleiben rund 11,50 € netto Partneranteil im Monat; bei 50 Versorgungen sind das etwa 6.900 € im Jahr.

Update 30. September 2026: Der Regierungsentwurf liegt vor

Der Regierungsentwurf streicht die gesonderte Kassenfinanzierung der Pflegebox – den Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI (bis zu 42 € im Monat) – zum 1. Januar 2027, ohne Übergangsregel und ohne Abtretung an Anbieter. Die Produkte selbst dürfen weiter angeboten werden; wegfallen soll ihre Finanzierung über die Pflegekasse. Bis dahin gilt die 42-€-Regelung unverändert. Die 42 € gehen im Pflegegeld (Entlastungsbudget) auf, das an die Versicherten ausgezahlt wird; eine Abrechnung mit der Pflegekasse entfällt. Der Hausnotruf ist nicht erfasst. Alle Details: PNOG und die Pflegebox.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30. September 2026. Noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat entscheiden.

Wie läuft die Versorgung mit DCO? Ihre zwei Schritte.

Alles dazwischen ist Infrastruktur – und die liefert DCO.

SCHRITT 1Ihr Kunde beantragt – unter Ihrer Marke

DCO stellt Ihnen die White-Label-Antragsstrecke: Ihr Kunde beantragt den Hausnotruf digital unter Ihrem Namen – mit e-Signatur, in Minuten übermittelt.

Dazwischen: DCO

Der komplette Betrieb läuft im Hintergrund – Sie müssen nichts davon aufbauen – auch die Geräte nicht: Kauf oder Miete über DCO.

eKV & GenehmigungGeräteversand24/7-LeitstelleBegrüßungsanrufAbrechnung
SCHRITT 2Sie erhalten Ihre Vergütung – und beraten Ihren Kunden

Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Ihr Part: Nähe und Beratung – das schafft Kundenbindung, Qualität und Zufriedenheit.

Ihr Kundenbestand ist das eigentliche Kapital

Kein anderer Anbietertyp hat eine so enge, wiederkehrende Beziehung zu pflegebedürftigen Menschen wie Pflegebox- und Homecare-Anbieter: Jeden Monat kommt Ihre Lieferung ins Haus. Genau diese Kunden – mit Pflegegrad, in der eigenen Häuslichkeit – erfüllen in aller Regel die Voraussetzungen für einen Hausnotruf, den die Pflegekasse bezahlt. Wenn Sie ihn nicht anbieten, tut es ein anderer – und baut über den Hausnotruf einen monatlichen Kontakt zu Ihrem Kunden auf.

Null Aufwand im Alltag

Ein Beileger oder QR-Code in Ihrer nächsten Box, ein Hinweis im Kundenanschreiben oder Ihr Online-Funnel – mehr braucht es nicht. Antrag, Genehmigung, Geräteversand, Leitstelle und Abrechnung mit den Kassen laufen komplett im Hintergrund.

Laufender Erlös pro Versorgung

Die Kassen vergüten den Hausnotruf mit 32,13 € brutto pro Monat. Nach allen Kosten bleiben Ihnen als Partner rund 11,50 € netto Partneranteil pro Versorgung und Monat – wiederkehrend, solange die Versorgung läuft.

Der Kundenkontakt bleibt bei Ihnen

Die Antragsstrecke trägt Ihre Marke, der Kunde bleibt Ihr Kunde. Wer die Pflegebox liefert und den Hausnotruf stellt, ist auch beim nächsten Versorgungsthema der erste Ansprechpartner.

Rechnen Sie selbst

Beispiel: 50 aktive Hausnotruf-Versorgungen aus Ihrem Bestand.

~11,50 €Partneranteil netto pro Versorgung und Monat
≈ 575 €Partneranteil pro Monat bei 50 Versorgungen
≈ 6.900 €Partneranteil pro Jahr – ohne eigenen Betriebsaufwand

Schon ein kleiner Teil Ihres Bestands trägt spürbar zum Ergebnis bei – und wächst mit jeder Box, die Sie ausliefern. Für eine individuelle Kalkulation mit Ihren eigenen Zahlen nutzen Sie den interaktiven Rechner.

In vier Schritten zum eigenen Hausnotruf-Angebot

Kontakt & Setup

Wir richten Ihre White-Label-Antragsstrecke in Ihrem Markenauftritt ein – inklusive e-Signatur. Einsatzbereit in wenigen Tagen.

Beileger in die nächste Box

QR-Code, Flyer oder Anschreiben – Ihre Kunden und deren Angehörige gelangen direkt in Ihre Antragsstrecke.

DCO betreibt den Prozess

Antrag, eKV-Genehmigung, Geräteversand, 24/7-Leitstelle, Retoure und die Abrechnung mit den Kassen laufen über DCO Care OS – unter Ihrer Marke.

Laufender Erlös & Überblick

Sie sehen jederzeit den Stand Ihrer Versorgungen und erhalten Ihren Anteil – Monat für Monat, ohne zusätzliches Personal.

Hinweis zur Präqualifizierung: Als Pflegebox-Anbieter sind Sie in der Regel bereits präqualifiziert – für den Hausnotruf muss der entsprechende Versorgungsbereich ergänzt werden. Wie das abläuft und welche Anforderungen gelten, lesen Sie im Beitrag Präqualifizierung für den Hausnotruf.

Was im PNOG-Regierungsentwurf konkret steht

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen; der Regierungsentwurf bestätigt die Neuordnung. Für das Pflegebox-Modell sind drei Punkte entscheidend:

1. Die 42-€-Pauschale entfällt als eigenständige Leistung und geht in einem neuen Entlastungsbudget auf.

2. Anspruch haben nur noch die Pflegegrade 2 bis 5 – Pflegegrad 1 fällt nach Entwurfsstand heraus.

3. Keine Abrechnung mehr über die Pflegekasse – die Produkte sollen aus dem Pflegegeld (Entlastungsbudget) bezahlt werden; eine Abtretung an Anbieter und eine Übergangsregel für laufende Versorgungen sieht der Regierungsentwurf nicht vor. Geplanter Start: 1. Januar 2027.

Viele Pflegebox-Anbieter reagieren mit einem zweiten Standbein in der Haushalts- und Alltagshilfe nach § 45a. Was das bringt, was es kostet und was das PNOG daraus macht: Haushaltshilfe & Alltagshilfe: Chance, Risiko und PNOG.

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Gesetz ist das noch nicht: Bundestag und Bundesrat entscheiden bis Jahresende – den laufenden Verfahrensstand halten wir im PNOG-Fahrplan aktuell. Der Hausnotruf ist auch nach dem Regierungsentwurf nicht betroffen: Er ist ein technisches Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 52, wird leihweise überlassen und monatlich vergütet – die Neuordnung betrifft die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Was mit dem Boxgeschäft 2027 passiert, entscheidet der Bundestag. Was mit Ihren Kunden passiert, entscheiden Sie.

Nach Regierungsentwurf entfällt die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zum 1. Januar 2027; das Volumen geht in die neuen Budgets auf. Was das für einen Pflegebox-Anbieter rechnerisch bedeutet, ist unabhängig von der endgültigen Fassung dasselbe: Das Boxvolumen kann sinken, während Lager, Personal, IT, Verwaltung und Gebäude zunächst konstant bleiben. Jede Box weniger trifft bei gleichen Fixkosten direkt das Ergebnis – wer auf Wachstum dimensioniert hat, spürt es doppelt.

Was nicht sinkt, ist Ihr Kundenstamm: dieselben Pflegegrade, dieselben Haushalte, dasselbe Vertrauen in Ihre Marke. Der Hausnotruf ist dort die Leistung, die nach Regierungsentwurf unverändert bleibt – eigene Pauschale, eigener Anspruch nach § 40 Abs. 1 – und die Ihre bestehende Struktur weiter auslastet: Beileger, Hotline, Kundenportal, Abrechnungsroutine. Sie brauchen dafür keine zweite Firma, sondern eine Infrastruktur, die den Hausnotruf-Betrieb übernimmt.

Wir experimentieren nicht mit Hausnotruf. Wir betreiben ihn. Über 25.000 aktive Versorgungen und mehr als 100.000 verarbeitete Anträge laufen heute über DCO Care OS – mit echter Kassenabrechnung, echten Geräten, echter Leitstellenanbindung und echtem Absetzungsmanagement. Genau diese Betriebserfahrung ist das, was ein Anbieter unter regulatorischem Druck braucht – nicht ein Modul, das gerade erst entsteht.

Umstellung auf Selbstzahler: Was das Boxgeschäft ab 2027 wirklich bedeutet

Die Produkte dürfen weiter verkauft werden – aber nicht mehr im Kassengeschäft. Nach Regierungsentwurf gibt es ab dem 1. Januar 2027 für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch keinen Antrag, keine Genehmigung und keine Abrechnung mit der Pflegekasse mehr; eine Übergangs- oder Bestandsschutzregelung enthält der Entwurf nicht. Wer weiter liefern will, schließt mit dem Pflegebedürftigen einen Kauf- oder Liefervertrag und stellt ihm die Rechnung. Das ist ein anderes Geschäft – mit Risiken, die das Kassengeschäft nicht kannte.

Forderungsrisiko statt Kassenzahlung

Bezahlt wird aus dem Entlastungsbudget oder aus eigener Tasche – eine Entscheidung des Kunden, jeden Monat neu. Pflegegeld ist grundsätzlich unpfändbar; eine offene Forderung lässt sich nicht über die Kasse sichern, sondern nur zivilrechtlich gegen den Kunden durchsetzen. Zahlungsausfälle, Mahnwesen und Inkasso werden Tagesgeschäft.

Verbraucherrecht wird Pflicht

Fernabsatz mit Widerrufsrecht, Kündigungsbutton bei Abonnements, Gesamtpreisangaben, SEPA-Mandate – und die Frage, ob der Pflegebedürftige überhaupt wirksam bestellen kann oder ein Bevollmächtigter bzw. rechtlicher Betreuer einbezogen werden muss.

Keine Preisbindung – und keine Präqualifizierung nötig

An Kassenpreise und Pflegehilfsmittelverzeichnis sind Sie nicht mehr gebunden. Für den reinen Selbstzahlerverkauf brauchen Sie auch keine Präqualifizierung mehr. Das klingt nach Freiheit – heißt aber auch: Ihre Zulassung ist im Boxgeschäft nichts mehr wert.

Im Hausnotruf ist Ihre Präqualifizierung der Schlüssel

Der Hausnotruf bleibt nach Regierungsentwurf Kassenleistung nach § 40 Abs. 1 SGB XI: Antrag, Genehmigung und Zahlung laufen über die Pflegekasse – kein Inkasso beim Pflegebedürftigen, kein Widerrufs-Tagesgeschäft. Genau hier ist die Präqualifizierung, die im Boxgeschäft ihren Wert verliert, der Eintrittsschlüssel – um den Versorgungsbereich Hausnotruf ergänzt.

Bestandskunden ansprechen – aber sauber: Die Daten Ihrer Bestandskunden dürfen Sie für die Abwicklung der Versorgung und für die Information über deren Ende nutzen. Für die werbliche Ansprache – ob Selbstzahler-Abo oder Hausnotruf – gilt: nur mit tragfähiger Einwilligung oder einer gesetzlichen Ausnahme; dazu kommen Ihr Vertrag mit den Pflegekassen und das Wettbewerbsrecht. Planen Sie die Ansprache deshalb jetzt, solange die Versorgung noch läuft – und lassen Sie Anschreiben und Einwilligungstexte prüfen. Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.

Was Sie dafür normalerweise aufbauen müssten – und was nicht

Die eigentliche Hürde beim Hausnotruf ist nicht der Kunde – den haben Sie. Es ist die Infrastruktur: Präqualifizierung, Vertragsbeitritt, elektronischer Kostenvoranschlag, GKV-Abrechnung, Geräte, 24/7-Leitstelle, Versand, Rückholung und technischer Support. Wer das allein aufbaut, braucht Monate und bindet Kapital.

Genau diese Infrastruktur müssen Sie nicht selbst bauen. PNOG verändert Ihr Geschäftsmodell? Ihre Kunden bleiben. Erweitern Sie Ihr Angebot, statt Ihren Markt zu verlassen – der Betrieb läuft unter Ihrer Marke über DCO.

Was steckt in Ihrem Bestand?

Aktive Pflegebox-Kunden: 10.000

Angenommene Hausnotruf-Quote: 5 %

→ 500 Versorgungen ≈ 5.750 € netto Partneranteil pro Monat*

*Beispielrechnung auf Basis von rund 11,50 € netto Partneranteil je Versorgung und Monat; tatsächliche Werte hängen von Modell, Volumen und Genehmigungsquote ab. Keine Zusicherung.

Sie haben die Kunden. DCO liefert den Hausnotruf-Prozess.

Zur PNOG-Einordnung außerdem: Pflegebox-Alternativen: Welche Geschäftsmodelle sich lohnen und Entlastungsbudget statt 42-€-Pauschale.

Neben dem PNOG kommt ab 2027 das beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – mit Preismoratorium für Verband- und Wundmittel und einem 3-%-Abschlag auf SGB-V-Hilfsmittelversorgungen. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 15.10.2026 gilt der Abschlag laut Gesetzesbegründung auch für Pflegehilfsmittel, der Hausnotruf (SGB XI) ist damit voraussichtlich erfasst (Bundesrat am 20.11.2026): GKV-Reform 2027 im Überblick.

Häufige Fragen

Was bedeutet das PNOG für einen Anbieter, der heute 1.000 Pflegeboxen abrechnet?

Heute bringen 1.000 Boxen bei bis zu 42 € rund 42.000 € Umsatz im Monat über die Pflegekasse. Nach dem Regierungsentwurf vom 30. September 2026 entfällt ab dem 1. Januar 2027 der eigenständige Anspruch: Die 42 € gehen im Entlastungsbudget (bisher Pflegegeld) auf, das direkt an die Versicherten ausgezahlt wird. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse, eine Abtretung an Anbieter oder eine Übergangsregel für laufende Versorgungen sieht der Entwurf nicht vor; Kunden mit Pflegegrad 1 erhalten gar kein Entlastungsbudget. Bleiben würde nur der Verkauf an Selbstzahler. Der Hausnotruf ist vom Entwurf nicht erfasst: Nutzen 10 % Ihrer Box-Kunden einen Hausnotruf über Sie, sind das 100 Versorgungen mit rund 3.200 € Kassenvergütung und etwa 1.150 € Partneranteil pro Monat – bei 20 % rund 2.300 € Partneranteil, wiederkehrend. Bis zum Inkrafttreten gilt alles unverändert, und noch ist es ein Gesetzentwurf. Ihre eigene Rechnung: Bestandsrechner.

Dürfen Pflegebox- und Homecare-Anbieter überhaupt einen Hausnotruf anbieten?

Ja. Voraussetzung ist eine Präqualifizierung für den Versorgungsbereich Hausnotruf. Da Pflegebox-Anbieter als Leistungserbringer meist bereits präqualifiziert sind, geht es in der Regel nur um die Ergänzung des Versorgungsbereichs. Den Betrieb – von der Leitstelle bis zur Abrechnung – müssen Sie dafür nicht selbst aufbauen.

Was verdient ein Pflegebox-Anbieter am Hausnotruf?

Die Kassen vergüten den Hausnotruf mit 32,13 € brutto pro Monat. Nach allen Kosten bleiben als Partner rund 11,50 € netto Partneranteil pro Versorgung und Monat. Bei 50 Versorgungen sind das etwa 575 € pro Monat bzw. rund 6.900 € pro Jahr – wiederkehrend.

Wie viel Aufwand entsteht im laufenden Betrieb?

Praktisch keiner. Ihr Beitrag ist der Zugang zum Kunden – etwa ein Beileger oder QR-Code in der monatlichen Box. Antrag, Genehmigungsverfahren, Geräteversand, 24/7-Leitstelle, Retoure und die Abrechnung mit den Kassen übernimmt DCO Care OS im Hintergrund, unter Ihrer Marke.

Erfüllen meine Pflegebox-Kunden die Voraussetzungen für einen Hausnotruf?

Häufig ja: Wer eine Pflegebox auf Kassenkosten erhält, hat einen Pflegegrad und lebt in der eigenen Häuslichkeit – zwei zentrale Voraussetzungen für die Kostenübernahme beim Hausnotruf. Hinzu kommt die individuelle Notruf-Indikation, die die Pflegekasse prüft – etwa ob die Person allein oder über weite Teile des Tages allein lebt. Auch Selbstzahler ohne Pflegegrad können versorgt werden.

Wie schnell kann ich als Pflegebox-Anbieter starten?

Die White-Label-Antragsstrecke ist in wenigen Tagen einsatzbereit. Den Vollbetrieb mit laufenden Versorgungen erreichen Partner typischerweise innerhalb von 90 Tagen.

Ich bin Pflegebox-Anbieter und suche ein zweites Standbein – ist der Hausnotruf das Richtige?

In vielen Fällen ja: Ihre Kundinnen und Kunden erfüllen die Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliches Umfeld) oft bereits, und der Anspruch nach § 40 SGB XI ist antragsbasiert und unabhängig von der Pflegehilfsmittel-Pauschale – gerade mit Blick auf das PNOG ein stabiler zweiter Umsatzstrom. Der Betrieb läuft ohne eigene Logistik über dieselbe digitale Strecke wie Ihre Pflegebox.

Kann ich meinen Kunden über DCO auch weitere Leistungen anbieten – Haushaltshilfe, Verhinderungspflege, Pflegeberatung?

Ja, über das DCO-Partnernetzwerk. Leistungserbringer im Netzwerk ergänzen sich gegenseitig: Hausnotruf, Pflegebox, Haushaltshilfe und Alltagshilfe nach § 45a, Verhinderungspflege, Pflegeberatung. DCO verbindet Sie mit dem passenden Partner – ohne Provision, ohne Exklusivität, nur mit Einwilligung des Kunden. Ihre Kundenbeziehung bleibt bei Ihnen; der Partner erbringt nur die Leistung, die Sie selbst nicht anbieten. Details: Das DCO-Partnernetzwerk.

Die nächste Box geht sowieso raus.

Legen Sie den Hausnotruf dazu. Wir zeigen Ihnen in einem kurzen Gespräch, wie Ihre White-Label-Strecke aussieht und was Ihr Bestand rechnerisch hergibt.

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