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DCO-Radar · Pflegereform 2027

Pflegereform 2027: Alle Änderungen aus PNOG, Pflegestrukturkommission und GKV-Sparpaket

Was sich 2027 in der Pflege und bei Hilfsmitteln ändert, was schon Gesetz ist, was noch Entwurf ist – und was das für Leistungserbringer heißt. Ein Überblick, laufend gepflegt. Stand: 17. Oktober 2026.

Alle Änderungen auf einen BlickDie vier Budgets

Pflegereform 2027 – kurz beantwortet: Unter „Pflegereform 2027“ laufen drei Verfahren. Erstens das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Es ersetzt Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege durch vier Budgets und streicht die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat entscheiden nach aktuellem Zeitplan im Dezember 2026, Start ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Zweitens die Pflegestrukturkommission: am 14. Oktober 2026 eingesetzt, Vorschläge bis Ende Januar 2027, eine darauf aufbauende Strukturreform ist zum 1. Juli 2027 angestrebt. Drittens die GKV-Reform 2027 (GKV-Sparpaket): bereits Gesetz, ab 1. Januar 2027 gelten unter anderem 3 % Abschlag auf Hilfsmittel und höhere Zuzahlungen.

Was ist neu? Die letzten Entwicklungen, neueste zuerst:

  • 14.10.2026 – Das Bundeskabinett setzt die Pflegestrukturkommission mit 13 Mitgliedern ein. Details
  • Oktober 2026 – Änderungsanträge der Koalition zur GKV-Reform: Der 3-%-Abschlag soll per Gesetzesbegründung auch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung erstreckt werden – noch nicht beschlossen. Details
  • 30.09.2026 – Das Kabinett beschließt den Regierungsentwurf zum PNOG. Alle Änderungen
  • Als Nächstes – 6. November 2026: erste Lesung des PNOG im Bundestag (geplant). Zum Fahrplan

Drei Verfahren, eine Reformlage

Die drei Verfahren hängen zusammen, sind aber rechtlich getrennt. Wer wissen will, was 2027 tatsächlich gilt, muss sie auseinanderhalten: Ein Teil ist beschlossenes Recht, ein Teil Regierungsentwurf, ein Teil politisches Ziel.

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Regierungsentwurf Neue Budgetarchitektur in der häuslichen Pflege, Wegfall der 42-€-Pauschale, neue Regeln für Pflegegrad 1 und Verhinderungspflege. Start 1. Januar 2027 angestrebt.

Pflegestrukturkommission

Kommission Unabhängige Fachleute erarbeiten Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. Erste Vorschläge Ende Januar 2027, Reform zum 1. Juli 2027 angestrebt.

GKV-Reform 2027 (GKV-Sparpaket)

Gesetz Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026: 3 % Abschlag auf Hilfsmittel, Vergütungsbremse, höhere Zuzahlungen, höherer Apothekenabschlag ab 1. Januar 2027.

Die vier Budgets ab 2027

Kern des PNOG ist der Umbau der häuslichen Pflege: Statt vieler Einzelansprüche soll es ab 2027 vier Budgets geben. Die Beträge stammen aus dem Regierungsentwurf vom 30. September 2026 und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

BudgetErsetzt bisherBetrag nach RegierungsentwurfWer / wofür
SachleistungsbudgetPflegesachleistung (§ 36)890 / 1.590 / 2.090 / 2.530 € im Monat (Pflegegrad 2–5)Leistungen zugelassener Pflegedienste und ambulanter Betreuungseinrichtungen
EntlastungsbudgetPflegegeld (heute 347 / 599 / 800 / 990 €), 42-€-Pauschale für Verbrauchshilfsmittel380 / 630 / 890 / 1.080 € im Monat (Pflegegrad 2–5)Geldleistung für die Pflege durch Angehörige; daraus werden künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt
Überbrückungsbudgetneu; Kurzzeitpflege läuft heute über den gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege (bis 3.539 €)bis 2.285 € im Kalenderjahr (Pflegegrad 2–5)Akutsituationen, Kurzzeitpflege; ab 2028 Notdienst in der ambulanten Pflege (§ 39a)
SozialraumbudgetEntlastungsbetrag (heute 131 €, Pflegegrad 1–5)175 € im Monat, 300 € bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Pflegegrad 2–5)nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a; keine Ansparung

Tabelle seitlich wischen

Was sich für einzelne Pflegegrade unterm Strich ändert, zeigt der PNOG-Rechner 2027. Wer welche Leistung künftig abrechnen darf, steht in der Abrechnungs-Matrix für Leistungserbringer.

Alle Änderungen 2027 auf einen Blick

Die wichtigsten Änderungen aus allen drei Verfahren in einer Tabelle – mit Rechtsstand. Gesetz = beschlossen und verkündet, Entwurf = Regierungsentwurf, Änderungen möglich, Ziel = politisch angekündigt, offen = ungeklärt.

BereichBisherAb 2027Stand
Pflegegeld347 – 990 € (PG 2–5)wird Entlastungsbudget, 380 – 1.080 €; deckt auch VerbrauchshilfsmittelEntwurf
PflegesachleistungSachleistung je Pflegegradwird Sachleistungsbudget, 890 – 2.530 €Entwurf
Entlastungsbetrag131 €, PG 1–5, ansparbarwird Sozialraumbudget, 175 € (300 € bis 25), PG 2–5, nur § 45a, keine AnsparungEntwurf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2)eigener Anspruch entfällt, Kauf aus dem EntlastungsbudgetEntwurf
Verhinderungspflege (§ 39)eigene Leistung; gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege bis 3.539 €entfällt als eigene Leistung. Ihre Leistungen laufen künftig über Sachleistungs-, Entlastungs- oder Sozialraumbudget, eine gesonderte Abrechnung entfällt (Begründung zu § 39). Daneben neu: Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr für Akut- und Überbrückungssituationen einschließlich Kurzzeitpflege, ab 2028 auch Notdienst (§ 39a)Entwurf
Pflegegrad 1131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pauschalebeides entfällt; Pflegebegleitung (§ 7c) ab 2029Entwurf
Umwandlung von Sachleistungbis 40 % für AlltagshilfegestrichenEntwurf
Notdienst ambulante Pflege–Anspruch nach § 39a ab 2028Entwurf
Hilfsmittel nach SGB VVertragspreis3 % Abschlag bei Versorgungsbeginn 2027 oder 2028Gesetz
Zuzahlungen5 – 10 €steigen um 50 % auf 7,50 – 15 €Gesetz
Apothekenabschlag1,77 € je Rx-Packung2,07 €Gesetz
3-%-Abschlag auf Pflegehilfsmittel (SGB XI)–per Gesetzesbegründung geplantoffen
Hausnotruf (§ 40 Abs. 1, Produktgruppe 52)Kasse zahlt monatlichnach Regierungsentwurf nicht Gegenstand des PNOGEntwurf
Strukturreform Pflegeversicherung–auf Basis der Kommissionsvorschläge, 1. Juli 2027 angestrebtZiel

Tabelle seitlich wischen

Die vollständige Gegenüberstellung von Referentenentwurf und Regierungsentwurf mit allen Detailregeln steht im PNOG-Radar.

Der Kalender der Pflegereform

DatumEreignisStand
29.07.2026GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verkündeterledigt
30.09.2026Kabinettsbeschluss PNOG (Regierungsentwurf)erledigt
14.10.2026Pflegestrukturkommission eingesetzterledigt
06.11.2026Erste Lesung PNOG im Bundestaggeplant
November 2026Anhörung im Gesundheitsausschussgeplant
Dezember 2026Verabschiedung PNOG in Bundestag und Bundesratgeplant
01.01.2027GKV-Sparmaßnahmen greifen; PNOG-Start angestrebtGesetz / Entwurf
Ende Januar 2027Erste Vorschläge der PflegestrukturkommissionZiel
01.07.2027Strukturreform der PflegeversicherungZiel
01.01.2028Notdienst in der ambulanten Pflege (§ 39a)Entwurf
01.01.2029Pflegebegleitung (§ 7c) ersetzt BeratungsbesucheEntwurf

Tabelle seitlich wischen

Alle Termine mit Zeitstrahl und Stand: PNOG-Fahrplan.

Was die Pflegereform 2027 für Leistungserbringer heißt

Pflegebox- und Homecare-Anbieter

Die 42-€-Pauschale entfällt, Verbrauchshilfsmittel werden zum Selbstzahlerkauf. Was das für Ihr Geschäft heißt

Sanitätshäuser und Apotheken

3 % Abschlag auf neue Hilfsmittelversorgungen, Vergütungsbremse, höherer Apothekenabschlag. GKV-Reform im Detail

Pflegedienste

Sachleistungsbudget statt Sachleistung, Umwandlungsanspruch weg, neue Rolle bei Notdienst und Pflegebegleitung. Gewinner und Verlierer

Alltagshilfe und Betreuungsdienste

Das Sozialraumbudget ist exklusiv für § 45a-Angebote – Pflegegrad 1 fällt aber heraus. Sozialraumbudget erklärt

Interaktiv: Was darf ich ab 2027 noch abrechnen?

Pflegedienst, § 45a-Anbieter oder Pflegeeinrichtung: Rolle und Pflegegrad wählen – je Leistung sehen Sie, aus welchem Budget sie ab 2027 bezahlt wird, was als Abrechnungsweg entfällt und wie Ihre Kunden das Maximum ausschöpfen.

Zum Abrechner-Finder

Was bleibt: der Hausnotruf

Während Pauschalen wegfallen und Budgets neu geschnitten werden, ist der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI nach Regierungsentwurf nicht Gegenstand des PNOG. Die Pflegekasse zahlt ihn weiter monatlich – ohne Budget, ohne Beleg vom Kunden. Für Anbieter, deren Geschäft 2027 unter Druck gerät, ist er ein planbares zweites Standbein. Ob der 3-%-Abschlag der GKV-Reform auch Pflegehilfsmittel erfasst, ist offen; wir rechnen beide Fälle auf der GKV-Reform-Seite durch.

Hausnotruf anbieten – so geht esBestand durchrechnen

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

Was ist die Pflegereform 2027?

Unter „Pflegereform 2027“ laufen drei Verfahren: das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das die häusliche Pflege ab 2027 auf vier Budgets umstellen soll; die Pflegestrukturkommission, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Finanzreform vorlegt; und die bereits beschlossene GKV-Reform 2027 (Beitragssatzstabilisierungsgesetz) mit Sparmaßnahmen bei Hilfsmitteln, Zuzahlungen und Apotheken.

Was ändert sich 2027 in der Pflege?

Nach dem Regierungsentwurf zum PNOG werden Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege durch vier Budgets ersetzt: Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget, Überbrückungsbudget und Sozialraumbudget. Die 42-€-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfällt, bei Pflegegrad 1 fallen Entlastungsbetrag und Pauschale weg. Beschlossen ist das noch nicht.

Ist die Pflegereform schon beschlossen?

Teilweise. Die GKV-Reform 2027 ist Gesetz und wurde am 29. Juli 2026 verkündet. Das PNOG ist ein Regierungsentwurf vom 30. September 2026; Bundestag und Bundesrat sollen nach aktuellem Zeitplan im Dezember 2026 entscheiden. Die Strukturreform auf Basis der Pflegestrukturkommission ist ein politisches Ziel für Mitte 2027.

Was ist der Unterschied zwischen PNOG und Pflegestrukturkommission?

Das PNOG ist ein konkretes Gesetzgebungsverfahren, das die Leistungen der häuslichen Pflege ab 2027 neu ordnet und die Finanzen kurzfristig stabilisieren soll. Die Pflegestrukturkommission ist ein Beratungsgremium, das Vorschläge für eine grundlegende, nachhaltige Finanzierung erarbeitet. Aus ihren Vorschlägen soll eine zweite Reformstufe entstehen.

Welche Budgets gibt es ab 2027?

Nach dem Regierungsentwurf vier: das Sachleistungsbudget (890 bis 2.530 € im Monat) für professionelle Pflege, das Entlastungsbudget (380 bis 1.080 € im Monat) anstelle des Pflegegelds, das Überbrückungsbudget (bis 2.285 € im Jahr) für Akutsituationen und das Sozialraumbudget (175 €, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr 300 €) für anerkannte Alltagshilfe. Alle gelten für die Pflegegrade 2 bis 5.

Was ändert sich für den Hausnotruf?

Nach dem Regierungsentwurf ist der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI (Produktgruppe 52) nicht Gegenstand des PNOG; die Pflegekasse zahlt ihn weiter monatlich. Offen ist, ob der 3-%-Abschlag der GKV-Reform per Gesetzesbegründung auch auf Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung erstreckt wird.

Quellen und Fundstellen: Regierungsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.09.2026 (BMG, PDF) · Bundesrats-Drucksache 587/26. Zentrale Fundstellen (SGB XI in der Entwurfsfassung): Sachleistungsbudget § 36, Überbrückungsbudget § 39, Notdienst § 39a, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch § 40 Abs. 1 Satz 5 und Streichung Abs. 2 (Art. 1 Nr. 33), Sozialraumbudget § 45b, Pflegebegleitung § 7c. · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 · Einsetzung der Pflegestrukturkommission, BMG-Pressemitteilung. Beträge nach Regierungsentwurf, Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich. Redaktionelle Einordnung für Leistungserbringer, keine Rechtsberatung. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.

Autor: Dimitri Uljanow, DCO Care Solutions GmbH, Schwerpunkt Hausnotruf-Versorgung nach § 40 SGB XI, Präqualifizierung, eKV und Abrechnung mit den Pflegekassen. · Rechtsstand: Regierungsentwurf PNOG vom 30.09.2026; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der verkündeten Fassung; Pflegestrukturkommission eingesetzt am 14.10.2026. · Zuletzt redaktionell überarbeitet: 17. Oktober 2026

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