Pflegereform 2027 · Budgets
Sachleistungsbudget 2027: Was ist das? Beträge je Pflegegrad und wer abrechnen darf
Das Sachleistungsbudget soll ab 2027 die Pflegesachleistung ablösen. Was sich ändert, was gleich bleibt – und was das für Pflegedienste und Betreuungseinrichtungen heißt. Stand: 17. Oktober 2026, nach Regierungsentwurf.
Beträge je PflegegradAlle vier BudgetsSachleistungsbudget – kurz beantwortet: Nach dem Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ersetzt das Sachleistungsbudget ab dem 1. Januar 2027 die Pflegesachleistung. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten 890, 1.590, 2.090 oder 2.530 € im Monat für Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste und ambulanter Betreuungseinrichtungen. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Beschlossen ist das noch nicht.
Wie hoch ist das Sachleistungsbudget 2027?
| Pflegegrad | Pflegesachleistung heute | Sachleistungsbudget 2027 (Entwurf) | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | – |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 890 € | + 94 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 1.590 € | + 93 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 2.090 € | + 231 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 2.530 € | + 231 € |
Tabelle seitlich wischen
Der nominale Zuwachs hat einen Haken: Der Umwandlungsanspruch entfällt, und der Entwurf sieht bis 2029 keine Dynamisierung vor. Wer heute bis zu 40 % der Sachleistung für Alltagshilfe umwandelt, verliert diesen Weg. Wie sich das im Einzelfall rechnet, zeigt der PNOG-Rechner 2027.
Was ersetzt das Sachleistungsbudget – und was nicht?
Ersetzt
Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI – also die Leistungen, die zugelassene ambulante Dienste erbringen.
Neu dabei
Ambulante Betreuungseinrichtungen mit Zulassung nach § 72 SGB XI können häusliche Pflegehilfe über das Sachleistungsbudget erbringen.
Nicht enthalten
Geldleistung für Angehörige (Entlastungsbudget), Alltagshilfe nach Landesrecht (Sozialraumbudget), Akut- und Kurzzeitpflege (Überbrückungsbudget).
Sachleistungsbudget Beispiel
Beispiel Pflegegrad 3: Ein Pflegedienst versorgt eine Kundin heute im Rahmen von 1.497 € Pflegesachleistung; 30 % davon wurden bisher für eine anerkannte Alltagshilfe umgewandelt. Ab 2027 stehen nach Entwurf 1.590 € Sachleistungsbudget zur Verfügung – die Umwandlung entfällt aber. Die Alltagshilfe muss dann über das Sozialraumbudget (175 €) laufen oder entfällt. Für den Pflegedienst heißt das: mehr Budget für eigene Leistungen, aber ein Gespräch mit jeder Kundin, deren Alltagshilfe bisher über die Umwandlung lief.
Was das Sachleistungsbudget für Leistungserbringer heißt
Pflegedienste
Mehr Budget je Kunde, aber kein Umwandlungskanal mehr und keine Dynamisierung bis 2029. Kundenbestand jetzt auf Umwandlungsfälle prüfen. Hausnotruf als Ergänzung
Betreuungsdienste
Die Weiche: Landesanerkennung (Sozialraumbudget) oder Zulassung nach § 72 (Sachleistungsbudget) – beides gleichzeitig geht nicht. § 45a oder § 72?
Abrechnung
Welche Leistung ab 2027 über welches Budget läuft, zeigt die Abrechnungs-Matrix.
Was neben dem Budget weiterläuft: der Hausnotruf
Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI und belastet kein Budget – die Pflegekasse zahlt ihn zusätzlich, monatlich. Nach Regierungsentwurf ist er nicht Gegenstand des PNOG. Für Pflegedienste ist er die naheliegende Ergänzung zur Versorgung, die Sie ohnehin leisten.
Hausnotruf für PflegediensteHäufige Fragen zum Sachleistungsbudget
Was ist das Sachleistungsbudget?
Das Sachleistungsbudget ist nach dem Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die künftige Form der Pflegesachleistung. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 daraus Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste und ambulanter Betreuungseinrichtungen bezahlen. Abgerechnet wird direkt zwischen Dienst und Pflegekasse.
Wie hoch ist das Sachleistungsbudget 2027?
Nach dem Regierungsentwurf 890 € (Pflegegrad 2), 1.590 € (Pflegegrad 3), 2.090 € (Pflegegrad 4) und 2.530 € (Pflegegrad 5) im Monat. Heute beträgt die Pflegesachleistung 796, 1.497, 1.859 und 2.299 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Sachleistungsbudget.
Wer darf das Sachleistungsbudget abrechnen?
Zugelassene ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag und – nach dem Regierungsentwurf neu – ambulante Betreuungseinrichtungen mit Zulassung nach § 72 SGB XI. Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nur nach Landesrecht anerkannt sind, rechnen dagegen über das Sozialraumbudget ab.
Was fällt mit dem Sachleistungsbudget weg?
Der Umwandlungsanspruch, mit dem bis zu 40 % der Sachleistung für Alltagshilfe genutzt werden konnten, ist im Regierungsentwurf gestrichen. Außerdem sieht der Entwurf keine Dynamisierung der Beträge bis 2029 vor.
Ist das Sachleistungsbudget schon beschlossen?
Nein. Es steht im Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat sollen nach aktuellem Zeitplan im Dezember 2026 entscheiden; Beträge und Regeln können sich bis dahin noch ändern.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30.09.2026 (BMG, PDF), Bundesrats-Drucksache 587/26 (Fundstelle: § 36 SGB XI-E); heutige Werte nach § 36 SGB XI. Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich. Redaktionelle Einordnung für Leistungserbringer, keine Rechtsberatung.
Autor: Dimitri Uljanow, DCO Care Solutions GmbH, Schwerpunkt Hausnotruf-Versorgung nach § 40 SGB XI, Präqualifizierung, eKV und Abrechnung mit den Pflegekassen. · Rechtsstand: Regierungsentwurf PNOG vom 30.09.2026; heutige Werte nach geltendem SGB XI. · Zuletzt redaktionell überarbeitet: 17. Oktober 2026
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