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Wissen · Prävention & Systemnutzen · Stand: 14. September 2026

Was der Hausnotruf für die Pflegeversicherung bedeutet

Prävention, Entlastung der Notruf-Infrastruktur und ein Ausblick auf die geplante Alarmstruktur 2028 – nüchtern eingeordnet für Leistungserbringer. Mit Quellen statt Behauptungen, inklusive der Grenzen der Studienlage.

Zum Ausblick 2028Ihre Argumente als Anbieter

Kurz gesagt: Richtig eingesetzt ist der Hausnotruf Prävention. Er verkürzt die Zeit bis zur Hilfe nach einem Sturz – und langes Liegen ist nachweislich mit Krankenhausaufenthalten und dem Wechsel in die Langzeitpflege verbunden. Davon profitieren Versicherte, Angehörige und das Versorgungssystem insgesamt. Wo die Entlastung genau landet und was davon belegt ist, zeigt diese Seite.

Der kritische Moment: langes Liegen nach dem Sturz

Eine prospektive Kohortenstudie im British Medical Journal (Fleming/Brayne, 2008, Menschen über 90) zeigt: 80 Prozent der Gestürzten konnten nicht aus eigener Kraft aufstehen, rund 30 Prozent lagen eine Stunde oder länger. Langes Liegen war stark mit schweren Verletzungen, Krankenhausaufnahme und dem anschließenden Wechsel in die Langzeitpflege verbunden. Genau hier setzt der Hausnotruf an: Er verkürzt die Zeit bis zur Hilfe – rund um die Uhr.

Dieselbe Studie zeigt allerdings auch die Grenze: Vorhandene Alarmknöpfe wurden im Ernstfall häufig nicht gedrückt. Prävention entsteht also nicht durch das Gerät allein, sondern durch den Betrieb darum herum – Einweisung im Begrüßungsanruf, Tragequote im Blick, Sturzsensorik wo sinnvoll, eine funktionierende Alarmkette. Der Hausnotruf ist ein Prozessthema, kein Produktthema. Wie die Versorgungskette über DCO läuft, zeigen wir Schritt für Schritt.

Wer spart wo? Die ehrliche Kostenträger-Sicht

Krankenversicherung: die am besten belegte Entlastung

Weniger Krankenhaus-Wiederaufnahmen, weniger Rettungseinsätze: US-Auswertungen deuten darauf hin, dass Nutzer von Notrufsystemen deutlich seltener erneut ins Krankenhaus müssen. Diese Ersparnis landet allerdings überwiegend bei der Krankenversicherung und beim Rettungswesen – nicht bei der Pflegekasse, die die Hausnotruf-Pauschale zahlt.

Pflegeversicherung: der stärkste Hebel heißt „länger zuhause"

Ein vollstationärer Heimplatz kostet die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad ein Vielfaches der ambulanten Leistungen – die Hausnotruf-Pauschale liegt bei 32,13 € brutto im Monat. Schon wenige Monate, die ein Mensch später ins Pflegeheim zieht, refinanzieren rechnerisch Jahre Hausnotruf. Eine Branchenstudie (aproxima im Auftrag der Initiative Hausnotruf, 2010, Modellrechnung) schätzt, dass der Hausnotruf bei einem Teil der ambulant Versorgten den Heimeintritt um mehrere Monate verzögern kann – ein Nachweis auf dem Niveau kontrollierter Studien steht dagegen bis heute aus.

Fazit: „Der Hausnotruf entlastet die Pflegeversicherung" taugt nicht als Pauschalbehauptung. Als Systemargument über alle Kostenträger hinweg trägt die Kette dagegen gut: Sturz → schnelle Hilfe → weniger Folgekosten – und jeder Monat länger zuhause ist für die Pflegeversicherung der günstigere Fall.

Entlastung der Notruf-Infrastruktur

Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen den Hausnotruf, die Leitstellen bearbeiten nach Angaben des Bundesverbands Hausnotruf etwa 11.000 Notrufe täglich. Der entscheidende Mechanismus: Die Leitstelle filtert. Der Rettungsdienst wird nur im echten Notfall alarmiert, sonst werden Kontaktpersonen oder ein Hintergrunddienst aktiviert. Der Bundesverband sieht darin ausdrücklich eine Entlastung der Notrufnummern 112 und 116117 sowie der Rufbereitschaften ambulanter Pflegedienste.

Ausblick 2028: die geplante Alarmstruktur der Pflege (Entwurfsstand)

Der PNOG-Referentenentwurf sieht ab dem 1. Januar 2028 einen Anspruch der Versicherten (Pflegegrade 2–5) auf einen „Notdienst in der ambulanten Pflege" vor – finanziert über das Überbrückungsbudget; Zulassung, Vergütung und Ausgestaltung sind im Entwurf noch offen, eine Pflicht für Pflegedienste ist nicht vorgesehen. Unsere Einordnung: 24/7-Erreichbarkeit, Triage und Alarmketten – genau die Strukturen, die Hausnotruf-Leitstellen heute bereits betreiben – wären die natürliche Basis eines solchen Notdienstes. Ob und wie die Regelung kommt, entscheidet das laufende Gesetzgebungsverfahren; den Stand verfolgen wir im PNOG-Radar. Was das für Pflegedienste konkret heißt: Hausnotruf für Pflegedienste.

Was heißt das für Sie als Leistungserbringer?

Gegenüber Kunden und Angehörigen: Prävention ehrlich erzählen – schnelle Hilfe nach dem Sturz statt Heilsversprechen. Das ist belegbar und überzeugt.

Gegenüber den Kassen: Mit Prozessqualität argumentieren – vollständige Anträge, dokumentierte Versorgung, niedrige Absetzungsquoten. Zahlen dazu liefert der Hausnotruf-Benchmark.

Im eigenen Betrieb: Tragequote und Einweisung sind Präventionsfaktoren. Begrüßungsanruf, Gerätesupport und Alarmkette gehören zur Versorgung – nicht zum Beiwerk.

DCO. Die Infrastruktur für den Hausnotruf.

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Häufige Fragen

Entlastet der Hausnotruf die Pflegeversicherung?

Als Pauschalaussage ist das nicht belegt. Gut belegt ist: Langes Liegen nach Stürzen führt zu Krankenhausaufenthalten und Wechseln in die Langzeitpflege, und der Hausnotruf verkürzt die Zeit bis zur Hilfe. Die messbaren Ersparnisse landen überwiegend bei der Krankenversicherung; für die Pflegeversicherung liegt der Hebel darin, dass Menschen länger zuhause bleiben – ein Heimplatz kostet sie ein Vielfaches der 32,13-€-Pauschale. Eine Branchenstudie von 2010 schätzt diesen Effekt, ein kontrollierter Nachweis fehlt.

Was ist der „Long-Lie"-Effekt?

Das lange Liegen nach einem Sturz, wenn Betroffene nicht allein aufstehen können und keine Hilfe rufen. Eine BMJ-Kohortenstudie zeigt: 80 Prozent der Gestürzten kamen nicht aus eigener Kraft hoch, rund 30 Prozent lagen eine Stunde oder länger – mit stark erhöhtem Risiko für schwere Verletzungen, Krankenhausaufnahme und Heimeinzug. Der Hausnotruf adressiert genau dieses Zeitfenster.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ja. Mit anerkanntem Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen die Hausnotruf-Pauschale von 32,13 € brutto im Monat. Für Leistungserbringer heißt das: Der Weg zur Genehmigung läuft über den Kostenvoranschlag – heute bei den meisten Kassen elektronisch. Wie das funktioniert, zeigt unser Ratgeber zum eKV im Hausnotruf.

Was plant das PNOG ab 2028 im Notfall-Bereich?

Der Referentenentwurf sieht ab 2028 einen Anspruch der Versicherten auf einen „Notdienst in der ambulanten Pflege" vor – nach Entwurfsstand, die Ausgestaltung ist offen. Hausnotruf-Leitstellen betreiben mit 24/7-Erreichbarkeit, Triage und Alarmketten heute schon Strukturen, die zu einem solchen Notdienst passen würden. Das ist unsere Einordnung, keine gesetzliche Festlegung.

Quellen u. a.: BMJ-Kohortenstudie Fleming/Brayne (2008) · BMC Health Services Research (2017) · aproxima-Studie im Auftrag der Initiative Hausnotruf (2010, Modellrechnung) · Positionen des Bundesverbands Hausnotruf · PNOG-Referentenentwurf (Juni 2026). Diese Seite ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Stand: 14. September 2026.