Pflegestrukturkommission (Strukturkommission Pflege): Auftrag, Mitglieder, Zeitplan – und was sich 2027 ändern kann
Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll eine Strukturkommission Pflege den grundlegenden Umbau des Systems vorbereiten. Hier finden Leistungserbringer den aktuellen Stand: was beschlossen ist, was offen ist – und was das für den Hausnotruf bedeutet.
Stand: 4. November 2026. Das Bundeskabinett hat die Pflegestrukturkommission am 14. Oktober 2026 eingesetzt: 13 Mitglieder, Vorsitz Prof. Dr. Georg Cremer, Co-Vorsitz Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Am 27. Oktober 2026 hat sie sich konstituiert. Erste Vorschläge sollen Ende Januar 2027 vorgestellt werden; eine darauf aufbauende Strukturreform soll nach dem Ziel der Bundesregierung zum 1. Juli 2027 in Kraft treten – ein Ziel, kein Beschluss. Wir aktualisieren diese Seite, wenn sich Relevantes ändert.
Update 30. September 2026: Der Regierungsentwurf liegt vor
In der Finanzübersicht des Regierungsentwurfs heißt es, ab dem 1. Juli 2027 würden Vorschläge der Pflegestrukturkommission umgesetzt, mit denen eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeversicherung in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus sichergestellt werden soll. Das ist ein politisches Ziel, kein festgelegter Inhalt; eingesetzt wurde die Kommission erst am 14. Oktober 2026.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsfassung vom 30. September 2026. Noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat entscheiden.
Zwei Stufen der Pflegereform: erst PNOG, dann Strukturreform
Die Bundesregierung verfolgt nach derzeitigem Stand eine Zwei-Stufen-Logik: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Finanzen der Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren – das Kabinett hat es am 30. September 2026 beschlossen (alle Termine im PNOG-Fahrplan). Die Strukturkommission Pflege soll danach den grundlegenden Umbau vorbereiten: Für das kommende Jahr ist auf Basis ihrer Vorschläge eine strukturelle Pflegereform das erklärte Ziel. Wer heute in der Versorgung plant, sollte deshalb davon ausgehen, dass die Leistungs- und Budgetarchitektur der Pflege auch nach dem PNOG in Bewegung bleibt.
Was bekannt ist
Der Zeitplan
Eingesetzt am 14. Oktober 2026, konstituiert am 27. Oktober 2026. Angekündigt sind Anhörungen von Betroffenen, Leistungserbringern und Kommunen; Termine stehen noch nicht fest. Laut Arbeitsauftrag analysiert die Kommission die Ausgabenentwicklung der Pflegeversicherung und empfiehlt Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung, eine effizientere Versorgung und eine bessere Verzahnung von Prävention und Rehabilitation. Erste Vorschläge sollen Ende Januar 2027 vorliegen; Ziel der Bundesregierung ist eine darauf aufbauende Strukturreform zum 1. Juli 2027 – ein politisches Ziel, kein beschlossener Termin.
Chronik: Einsetzung und Start
- 11.09.2026 – Linnemann kündigt die Kommission im FAZ-Interview an.
- 23.09.2026 – Zeitplan im Gesundheitsausschuss: Einsetzung im Oktober, Arbeitsweise nach dem Vorbild der FinanzKommission Gesundheit, Ergebnisse spätestens im März 2027 (hib 733/2026).
- 30.09.2026 – Der PNOG-Regierungsentwurf präzisiert: Einsetzung am 7. Oktober vorgesehen, Vorschläge bis Ende Januar 2027, Reformen zum 1. Juli 2027 angestrebt.
- 07.10.2026 – Die Einsetzung verzögert sich; Union und SPD stimmen den Arbeitsauftrag ab, strittig sind unter anderem Obergrenzen für Eigenanteile.
- 14.10.2026 – Das Bundeskabinett setzt die Kommission mit 13 Mitgliedern ein.
- 27.10.2026 – Konstituierende Sitzung im BMG; Minister Linnemann kündigt Anhörungen von Betroffenen, Leistungserbringern und Kommunen an.
Die Ankündigung
Linnemann kündigte die Kommission am 11. September 2026 in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an – ausdrücklich abgegrenzt von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Vorjahres.
Die Besetzung
Das Kabinett hat am 14. Oktober 2026 13 Fachleute berufen: Prof. Dr. Georg Cremer (Vorsitz), Prof. Gabriele Kuhn-Zuber (Co-Vorsitz), Prof. Dr. Christine Arentz, Michaela Evans-Borchers, Jürgen Graalmann, Prof. Dr. Martina Hasseler, Prof. Dr. Dörte Heger, Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Hans-Dieter Nolting, Prof. Dr. Heinz Rothgang, Prof. Dr. Gregor Thüsing und Rita Zöllner. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt die Kommission mit einer Geschäftsstelle; bei Bedarf kann weitere wissenschaftliche Expertise hinzugezogen werden.
Der finanzielle Treiber
In seiner ersten Bundestagsrede als Minister bezifferte Linnemann am 10. September 2026 das erwartete Defizit der Pflegeversicherung für 2027 auf rund 8 Milliarden Euro – für 2028 auf über 15 Milliarden Euro.
Das Ziel
Auf Basis der Kommissionsvorschläge soll im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform entstehen. Das ist ein politisches Ziel – einen festen Termin oder gar einen Gesetzentwurf gibt es nicht.
Was offen ist
Offen sind derzeit die meisten operativen Fragen: welche konkreten Vorschläge die Kommission macht, ob der angekündigte Zeitplan hält, wann die angekündigten Anhörungen stattfinden – und das Verhältnis zu den Entscheidungen, die das PNOG bereits vorwegnimmt. Genau daran setzt die Verbandskritik an: Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hält es für widersprüchlich, eine Strukturkommission einzusetzen und gleichzeitig mit dem PNOG zentrale Weichen für Leistungen, Vergütung und Versorgungsstrukturen zu stellen. Auch andere Verbände reagieren skeptisch – von „Signal des Aufschiebens“ bis zum Hinweis, dass Kommissionen wertvolle Zeit kosten. Mehrere Pflegeverbände, darunter bpa, VDAB und der Deutsche Pflegerat, kritisieren zudem, dass die Pflegepraxis in der Kommission kaum vertreten ist; aus den Krankenkassen kommen Zweifel, ob der enge Zeitplan zu halten ist.
Nicht verwechseln: FinanzKommission Gesundheit und GKV-Sparpaket
Parallel zur Pflege laufen zwei Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung: Die FinanzKommission Gesundheit soll bis Ende 2026 einen Strukturbericht für die GKV vorlegen, und das bereits beschlossene GKV-Sparpaket greift ab dem 1. Januar 2027 – alle Details dazu im Überblick zur GKV-Reform 2027. Die Strukturkommission Pflege betrifft dagegen die Pflegeversicherung (SGB XI). Für Leistungserbringer lohnt es sich, beide Stränge getrennt zu verfolgen.
Und der Hausnotruf?
Bislang sind keine konkreten Änderungen für den Hausnotruf absehbar: Die Kommission legt erste Vorschläge Ende Januar 2027 vor – und auch der PNOG-Entwurf tastet den Anspruch auf den Hausnotruf (Produktgruppe 52, § 40 SGB XI) nach Entwurfsstand nicht an. Für Gerätebestellungen, Bestandsübernahmen oder den Start als Anbieter sehen wir daher aktuell keinen regulatorischen Grund zu bremsen. Wie der Hausnotruf als Versorgung aufgebaut ist, zeigt die Seite Hausnotruf-Infrastruktur.
Häufige Fragen zur Strukturkommission Pflege
Was ändert sich durch die Pflegestrukturkommission – und ab wann?
Unmittelbar noch nichts: Die Pflegestrukturkommission ist ein Beratungsgremium. Sie soll bis Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen; darauf aufbauend plant die Bundesregierung eine Strukturreform zum 1. Juli 2027. Was sich konkret ändert – etwa bei Finanzierung, Eigenanteilen oder Leistungsstruktur –, entscheidet erst ein späteres Gesetzgebungsverfahren. Bis dahin gelten die Änderungen aus dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), über das Bundestag und Bundesrat nach aktuellem Zeitplan im Dezember 2026 entscheiden.
Was ist die Strukturkommission Pflege?
Die Strukturkommission Pflege ist eine von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am 11. September 2026 angekündigte Kommission mit unabhängigen Fachleuten und Wissenschaftlern, die das Pflegesystem grundlegend untersuchen soll. Auf Basis ihrer Vorschläge soll 2027 eine strukturelle Pflegereform entstehen. Das Bundeskabinett hat sie am 14. Oktober 2026 eingesetzt; erste Vorschläge sollen Ende Januar 2027 vorliegen.
Wann kommt die nächste Pflegereform?
Die Reform läuft nach derzeitigem Stand in zwei Stufen: Zuerst soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Finanzen kurzfristig stabilisieren – das Kabinett hat es am 30. September 2026 beschlossen. Die Strukturkommission wurde am 14. Oktober 2026 eingesetzt, hat am 27. Oktober 2026 ihre Arbeit aufgenommen und soll Ende Januar 2027 erste Vorschläge vorlegen; darauf aufbauende Reformen sind zum 1. Juli 2027 angestrebt. Das ist ein politisches Ziel, kein fester Termin.
Was unterscheidet die Strukturkommission Pflege vom PNOG?
Das PNOG ist ein konkretes Gesetzgebungsverfahren mit Budget- und Leistungsänderungen, das kurzfristig wirken soll. Die Strukturkommission ist ein Gremium, das den grundlegenden Umbau des Systems danach vorbereiten soll. Verbände wie der DBfK kritisieren genau diese Parallelität: Das PNOG treffe bereits Strukturentscheidungen, bevor die Kommission gearbeitet habe.
Ist der Hausnotruf von der Strukturkommission betroffen?
Bislang sind keine konkreten Änderungen für den Hausnotruf absehbar: Die Kommission legt erste Vorschläge Ende Januar 2027 vor; weder ihr Arbeitsauftrag noch der PNOG-Entwurf tasten den Anspruch auf den Hausnotruf (Produktgruppe 52, § 40 SGB XI) an. Wir beobachten das Verfahren laufend und aktualisieren diese Seite.
Wer sitzt in der Strukturkommission Pflege?
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 13 Fachleute berufen. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Georg Cremer, den Co-Vorsitz Prof. Gabriele Kuhn-Zuber; weitere Mitglieder sind unter anderem Prof. Dr. Heinz Rothgang, Prof. Dr. Stefan Huster und Prof. Dr. Thorsten Kingreen.
Pflegekommission, Expertenkommission oder Pflegestrukturkommission – ist das dasselbe?
Ja. Offiziell heißt das Gremium Pflegestrukturkommission (BMG-Pressemitteilung vom 14. Oktober 2026: „Pflegekommission eingesetzt“). In Presse und Verbänden kursieren „Pflegekommission“, „Expertenkommission Pflege“, „Strukturkommission Pflege“ und „Cremer-Kommission“ nach dem Vorsitzenden Prof. Dr. Georg Cremer. Alle Begriffe meinen die am 14. Oktober 2026 vom Bundeskabinett eingesetzte Kommission mit 13 Mitgliedern. Nicht zu verwechseln mit der FinanzKommission Gesundheit, die die Krankenversicherung (SGB V) betrifft.
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Gespräch anfragenQuellen: Bundestagsrede Linnemann (10.09.2026) · FAZ-Interview (11.09.2026) · DBfK-Stellungnahme (September 2026) · BMG-Pressemitteilung „Pflegekommission eingesetzt“ (14.10.2026) · dpa/Fachpresse. Redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung. Sie haben eine Korrektur oder neue Informationen? Schreiben Sie uns.