DCO Care Solutions

DCO Care Solutions Logo
www.dco-care.de

Der Hausnotruf -

Sicherheit für Familie und Angehörige
Vertragspartner des

PNOG-Radar · Für Pflegebox-Anbieter · Stand: 3. August 2026

PNOG und die Pflegebox: Was der Entwurf für Anbieter zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bedeutet

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz stellt den separaten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel infrage – die Grundlage des Pflegebox-Modells. Was das für Anbieter bedeuten würde, was heute unverändert gilt und welche Optionen es gibt.

Was es für Ihr Modell heißtZum PNOG-Radar (aktueller Stand)

Was der Referentenentwurf konkret vorsieht

Am 4./5. Juni 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) veröffentlicht. Für Pflegebox-Anbieter ist ein Punkt zentral: Der eigenständige Leistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – heute bis zu 42 € pro Monat – soll entfallen und in eine allgemeine Budgetlogik überführt werden. Für das klassische Pflegebox-Modell mit monatlicher Belieferung auf Basis dieser Pauschale wäre das kein Detail, sondern ein Eingriff in die Anspruchsgrundlage selbst.

Genauso wichtig ist die Einordnung: Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Es gibt bisher weder einen Kabinettsbeschluss noch ein parlamentarisches Verfahren – und seit dem 29. Juli 2026 einen neuen Bundesgesundheitsminister. Laut vorläufiger Kabinettzeitplanung soll sich das Kabinett im September 2026 mit dem PNOG befassen (mögliche Termine: 2., 16., 23. und 30. September); das parlamentarische Verfahren könnte ab Mitte September beginnen. Der Zeitplan bis zum geplanten Inkrafttreten am 01.01.2027 wäre damit sehr eng – inhaltliche Änderungen im Verfahren gelten als wahrscheinlich, zumal die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten bereits mit einem Nein im Bundesrat drohen. Auch die Pflegeverbände fordern vom neuen Minister eine substanzielle Überarbeitung des Entwurfs vor der Kabinettsbefassung – die 42-€-Regelung steht dabei bisher nicht im Zentrum der Verbandskritik. Anspruch, Genehmigungsverfahren und Abrechnung gelten heute unverändert.

Was das für Ihr Geschäftsmodell bedeuten würde

Umsatzbasis

Die monatliche Pauschale je Versorgung ist die tragende Erlösquelle des Modells. Entfiele der separate Anspruch, stünde jede Bestandsversorgung wirtschaftlich zur Disposition.

Vertragsbestand

Dauerversorgungen mit Genehmigung laufen heute stabil weiter. Neuverträge mit langen Laufzeiten bauen aber Risiko auf, falls die Anspruchsgrundlage zum 01.01.2027 verändert würde.

Vertriebs- und Prozesskosten

Dialer, Antragsstrecke, eKV-Genehmigung, Versand, Abrechnung: Die Akquisekosten amortisieren sich über die Laufzeit. Verkürzt sich der Planungshorizont, verschiebt sich die gesamte Rechnung.

Konsolidierungsdruck

Bundesweit arbeiten mehrere hundert spezialisierte Anbieter mit nahezu identischen Strukturen. Kommt eine Neuordnung, sind die im Vorteil, die früh diversifiziert haben.

Was jetzt vernünftig ist

Ruhig bleiben, Geschäft fortführen

Anspruch, Genehmigungsverfahren und Abrechnung gelten unverändert. Es gibt keinen Grund, laufende Versorgungen anzufassen oder Bestand abzubauen.

Verträge und Forecast flexibel halten

Anpassungs- und Kündigungsklauseln für den Fall einer Rechtsänderung prüfen und das Szenario 01.01.2027 im Forecast durchrechnen – nicht aus Angst, sondern als saubere Planung.

Zweites Standbein mit derselben Strecke prüfen

Der Hausnotruf nutzt dieselbe Maschine, die Pflegebox-Anbieter bereits betreiben: Lead → Antrag → eKV-Genehmigung → Geräteversand → GKV-Abrechnung. Der zugrunde liegende Anspruch ist vom Referentenentwurf nicht erfasst. Wie der Umstieg konkret funktioniert

Die Lage laufend verfolgen

Kabinettsbeschluss, Bundestag, Änderungsanträge – der Stand kann sich ändern. Unser PNOG-Radar hält die Entwicklung mit Quellen und Datum aktuell.

Hausnotruf & PNOG: Der Anspruch auf einen Hausnotruf ist im Referentenentwurf nicht erfasst – Anspruch und Pauschale bestehen unverändert (Stand: 3. August 2026). Eine Garantie für künftige Gesetzgebung gibt es nie; genau deshalb dokumentieren wir den Stand laufend und mit Quellen.

Häufige Fragen von Pflegebox-Anbietern

Fällt die 42-€-Pauschale jetzt weg?

Nein – Stand heute gilt sie unverändert. Der Referentenentwurf sieht vor, den separaten Anspruch in eine Budgetlogik zu überführen, aber es gibt weder Kabinettsbeschluss noch Bundestagsverfahren. Beschlossen ist nichts.

Was passiert mit laufenden Genehmigungen und Dauerversorgungen?

Sie gelten unverändert fort. Bei einer Gesetzesänderung wären Übergangsregelungen zu erwarten – wie diese aussehen, ist offen und hängt vom weiteren Verfahren ab.

Ist das Pflegebox-Geschäft damit tot?

Nein. Möglich sind unveränderte Verabschiedung, Kompromiss, Verschiebung oder vollständiger Erhalt des Anspruchs. Vernünftig ist, das laufende Geschäft fortzuführen und gleichzeitig Abhängigkeit von einer einzigen Anspruchsgrundlage zu reduzieren.

Wie schnell kann ein Pflegebox-Anbieter auf Hausnotruf erweitern?

Schneller als die meisten denken: Vertrieb, Antragsstrecke, eKV-Prozess und Kassenabrechnung existieren bereits – es ändert sich im Kern das Produkt. Mit einer Plattform wie DCO kommen Software, Geräte, 24/7-Leitstelle und GKV-Abrechnung als fertige Bausteine dazu.

Quellen

Redaktionelles Informationsangebot der DCO Care Solutions GmbH – keine Rechts- oder Steuerberatung. Letzte Aktualisierung: 3. August 2026.

Gleiche Strecke, stabiler Anspruch.

Pflegebox-Anbieter bringen alles mit, was der Hausnotruf braucht: Vertrieb, Antragsstrecke, eKV-Prozess, Kassenabrechnung. DCO liefert den Rest – Software, Geräte, 24/7-Leitstelle, GKV-Abrechnung. Über 60.000 digital bearbeitete Hausnotruf-Anträge laufen bereits über die Plattform.

So funktioniert der UmstiegGespräch vereinbaren