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WISSEN · FÜR LEISTUNGSERBRINGER · STAND: 14. AUGUST 2026

Präqualifizierung für Sanitätshäuser: Versorgungsbereiche, Ablauf und Erweiterung um den Hausnotruf

Ohne Präqualifizierung nach § 126 SGB V dürfen Sie keine Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Kassen abgeben. Hier steht, welche Versorgungsbereiche für ein Sanitätshaus infrage kommen, wie das Verfahren abläuft – und was zu tun ist, wenn Sie eine bestehende Präqualifizierung um den Hausnotruf erweitern wollen.

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Der Rahmen in drei Sätzen

Die Präqualifizierung nach § 126 SGB V ist der formale Nachweis, dass Ihr Betrieb die fachlichen, räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Versorgung erfüllt. Sie wird nicht pauschal erteilt, sondern je Versorgungsbereich – ein Sanitätshaus kann also für Bandagen und Einlagen präqualifiziert sein und für Notrufsysteme trotzdem nicht. Geprüft wird von einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle Ihrer Wahl anhand der Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbandes; das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bundesweit von allen Kranken- und Pflegekassen anerkannt.

Was prüft die Präqualifizierungsstelle beim Sanitätshaus?

Betrieb und Räumlichkeiten

Gewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Ausstattung, Beratungs­möglichkeit und Erreichbarkeit. Je nach Versorgungsbereich kommen Anforderungen an Werkstatt oder Lager hinzu.

Fachliche Leitung

Qualifikation der verantwortlichen Person und des Personals. Maßgeblich ist der jeweilige Versorgungsbereich – die Anforderungen an eine Orthopädietechnik unterscheiden sich deutlich von denen an Notrufsysteme.

Bereichsspezifische Technik

Für den Hausnotruf (Versorgungsbereich 19C) sind das vor allem die Anbindung an eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale und ein belastbares Ausfallkonzept.

Formalien

Haftpflichtversicherung, Datenschutz, Qualitätssicherung, gegebenenfalls Nachweise zu Subunternehmern und angebundenen Dienstleistern.

Wie läuft die Präqualifizierung für Sanitätshäuser ab?

Versorgungsbereiche festlegen

Zuerst klären Sie, welche Bereiche Sie brauchen – und welche Sie gleich mitbeantragen, weil jeder spätere Nachtrag ein eigenes Verfahren auslöst. Für den Hausnotruf ist es 19C „Notrufsysteme“; das Produkt liegt in der Produktgruppe 52 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Abs. 2 SGB XI.

Nachweise zusammenstellen

Die Liste ergibt sich aus den Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbandes. Vollständigkeit entscheidet über die Dauer: Nachforderungen sind der häufigste Grund dafür, dass ein Verfahren statt weniger Wochen mehrere Monate braucht.

Präqualifizierungsstelle beauftragen

Sie wählen eine akkreditierte Stelle frei aus. Die Stellen veröffentlichen ihre Preislisten; die Kosten hängen vor allem an der Zahl der Versorgungsbereiche und daran, ob vor Ort geprüft werden muss.

Vertragsbeitritt – erst dann fließt Geld

Das Zertifikat allein berechtigt nicht zur Abrechnung. Zusätzlich treten Sie den einschlägigen Verträgen bei – beim Hausnotruf sind das die Verträge nach § 78 SGB XI mit den Pflegekassen. Erst mit Vertrag und Positionsnummer wird versorgt und abgerechnet.

Bestehende Präqualifizierung um den Hausnotruf erweitern

Das ist der häufigste Fall in der Praxis: Das Sanitätshaus ist längst präqualifiziert, will aber den Hausnotruf dazunehmen. Die gute Nachricht ist, dass ein großer Teil der Unterlagen bereits vorliegt – Gewerbenachweis, Betriebsstätte, Versicherungen, Qualitätssicherung. Neu ist im Wesentlichen der bereichsspezifische Teil für 19C.

Und genau dort liegt die Hürde: Verlangt wird eine rund um die Uhr erreichbare Notrufannahme mit qualifiziertem Personal und ein Nachweis, dass die Versorgung auch bei Strom- oder Netzausfall funktioniert. Beides ist kein Thema, das ein Sanitätshaus aus dem Bestand heraus abdeckt – eine eigene Leitstelle aufzubauen rechnet sich unterhalb von einigen tausend Teilnehmern praktisch nie.

Was Sie nicht selbst betreiben müssen: Die Präqualifizierung ist unternehmensbezogen – sie bleibt bei Ihnen. Die schwersten Nachweise hängen aber an Infrastruktur, die Sie einkaufen können. DCO bindet zertifizierte 24/7-Leitstellen nach DIN EN 50134 an, übernimmt Gerätelogistik und Versand und liefert die digitale Antrags- und Abrechnungsstrecke. Für die Leitstellen- und Technik-Nachweise erhalten Partner die entsprechende Dokumentation der angebundenen Dienstleister. Mehr dazu auf der Seite Hausnotruf für Sanitätshäuser.

PQ-Voraussetzungen für Sanitätshäuser: Die Erweiterung ist der kleinste Schritt

Als Sanitätshaus sind Sie bereits präqualifiziert – Registereintrag, Institutionskennzeichen, fachliche Leitung und Datenschutzkonzept bestehen. Für den Hausnotruf geht es im Kern um die Erweiterung um den Versorgungsbereich 19C (bzw. 19CR mit Geschäftslokal) – den laufenden Betrieb decken Kooperationspartner und Software ab:

VoraussetzungStatus als Sanitätshaus
Registereintrag & Institutionskennzeichen (IK)Liegt vor – PQ-Erweiterung, Vertragsbeitritt und Abrechnung laufen unter Ihrem bestehenden IK.
Zuverlässige Organisation & fachliche LeitungLiegt vor – anerkannt sind für den Hausnotruf u. a. auch Notfallsanitäter und Rettungsassistenten.
PQ-Bestätigung für den Versorgungsbereich 19C (bzw. 19CR mit Geschäftslokal)Erweiterungsantrag über Ihre akkreditierte Präqualifizierungsstelle – Details im Abschnitt oben.
24/7-NotrufleitstelleÜber Kooperation bzw. Plattform – eine eigene Leitstelle brauchen Sie nicht.
Geräteversand, Retoure inkl. Reinigung, technischer GerätesupportÜber die Plattform organisierbar – ohne zusätzliches Lager.
Maßnahmen-/Ablaufplan und Dokumentation je VersichertenWird je Versorgung in der Software hinterlegt und dokumentiert.
Beitritt zu den Hausnotruf-Verträgen nach § 78 SGB XI & Genehmigung je Versorgung (eKV)Beitrittserklärung unter Ihrem IK; der eKV läuft digital über die Plattform.
Stand 2026: Neue und zu erneuernde Hausnotruf-PQs werden nur noch für den Versorgungsbereich 19C (ohne Geschäftslokal) bzw. 19CR (mit Geschäftslokal) erteilt. Die vollständige Punkt-für-Punkt-Checkliste mit allen Details finden Sie im Ratgeber Präqualifizierung für den Hausnotruf.

Häufige Fragen

Muss ich die Präqualifizierung komplett neu durchlaufen, wenn ich den Hausnotruf dazunehme?

Nein. Ergänzt wird der Versorgungsbereich. Die betriebsbezogenen Nachweise liegen in der Regel vor, neu sind die bereichsspezifischen Anforderungen an 19C – vor allem Leitstellenanbindung und Ausfallsicherheit. Ob die Stelle dafür erneut vor Ort prüft, hängt vom Einzelfall ab.

Was kostet eine Präqualifizierung?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Die akkreditierten Stellen kalkulieren unterschiedlich und veröffentlichen ihre Preislisten; die Höhe hängt an der Zahl der beantragten Versorgungsbereiche, an der Betriebsgröße und daran, ob eine Vor-Ort-Prüfung nötig ist. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das hängt fast ausschließlich an der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Ein sauber vorbereiteter Antrag ohne Nachforderungen läuft deutlich schneller als einer, bei dem die Stelle mehrfach nachfassen muss. Planen Sie den Vertragsbeitritt zeitlich mit ein – der kommt nach dem Zertifikat.

Gilt das Zertifikat bundesweit?

Ja. Das Zertifikat einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle wird von allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bundesweit anerkannt und gilt fünf Jahre. Danach steht die Folge-Präqualifizierung an.

Brauche ich eine eigene Notrufzentrale?

Sie brauchen den Nachweis einer rund um die Uhr besetzten Notrufannahme – nicht zwingend eine eigene. Die Anbindung an eine zertifizierte Leitstelle ist der übliche Weg und in aller Regel der wirtschaftlich einzig sinnvolle.

Was passiert, wenn sich im Betrieb etwas ändert?

Wesentliche Änderungen – etwa bei der fachlichen Leitung, der Betriebsstätte oder den angebundenen Dienstleistern – sind der Präqualifizierungsstelle anzuzeigen. Wer das versäumt, riskiert im schlechtesten Fall den Bestand des Zertifikats.

Und danach? Wie kommt der Hausnotruf in den Betrieb?

Über die Plattform: Antragsstrecke, eKV-Genehmigung, Geräteversand, Leitstelle und GKV-Abrechnung laufen in einem System. Details auf den Seiten Hausnotruf-Software und Hausnotruf-Abrechnung.

Quellen

GKV-Spitzenverband: Präqualifizierung und Eignungsprüfung · Eignungsanforderungen (Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V) · AOK Gesundheitspartner: Präqualifizierung für Anbieter

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Ausführlich zum Verfahren im Hausnotruf: Präqualifizierung im Hausnotruf. Stand: 14. August 2026.

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