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Wissen für Leistungserbringer · Genehmigungsmanagement

Hausnotruf abgelehnt? So machen Sie aus Ablehnungen Genehmigungen

Jede Ablehnung ist verlorener Umsatz und ein unversorgter Endkunde. Wer Ablehnungen systematisch klassifiziert, fristgerecht widerspricht und die Ursachen im Antragsprozess abstellt, holt einen Großteil der Fälle zurück.

Gespräch anfragen So funktioniert der eKV
Hinweis: Diese Seite richtet sich an Leistungserbringer und Unternehmen, die Hausnotruf anbieten. Ihr eigener Antrag wurde abgelehnt? Dann wenden Sie sich am besten an Ihre Pflegekasse oder Ihren Anbieter.

Der Widerspruchsprozess aus Anbietersicht

1. Ablehnung erfassen und klassifizieren

Jeder Bescheid wird im System erfasst und dem Ablehnungsgrund zugeordnet – nur so erkennen Sie Muster und steuern gegen.

2. Frist sichern

Für den Widerspruch gilt in der Regel ein Monat ab Zugang des Bescheids. Ein Workflow mit Wiedervorlagen stellt sicher, dass keine Frist reißt.

3. Widerspruch begründen

Die Versorgungssituation wird nachvollziehbar dargestellt: Wohnsituation, Notfallrisiko, ggf. ärztliche Nachweise – mit erprobten Argumentationslinien je Ablehnungsgrund.

4. Nachverfolgen bis zum Bescheid

Offene Widersprüche laufen als eigener Status in der Versorgungsstrecke mit – inklusive Nachfassen bei der Kasse.

Ablehnungsgründe und Erfolgsaussichten

AblehnungsgrundErfolgsaussicht im WiderspruchIhre Argumentation
Kein anerkannter PflegegradGeringErst Pflegegrad-Verfahren betreiben, dann neu beantragen – besser vorab qualifizieren
Wohnsituation („lebt nicht allein“)GutZeitweises Alleinleben und Hilfebedürftigkeit des Partners konkret darlegen
Notfallrisiko nicht dargestelltSehr gutSturzhistorie, Erkrankungen und Einschränkungen strukturiert nachliefern
Formfehler im AntragSehr gutKorrigieren und erneut einreichen – mit digitaler Strecke passiert das gar nicht erst

Die größeren Hebel liegen vor der Ablehnung

Prävention schlägt Widerspruch

Genehmigungsquoten von bis zu 82 % (Segment-Durchschnitt ~50 %) entstehen nicht im Widerspruch, sondern durch vollständige Anträge, saubere Begründungen und den elektronischen Kostenvoranschlag.

Fristen nie reißen

Widerspruchsfristen gehören in den Workflow, nicht in Excel-Listen. Wiedervorlagen und Status machen jeden offenen Fall sichtbar.

Kassenkommunikation als Asset

Gewachsene Kassen-Beziehungen und klare Kommunikation beschleunigen Entscheidungen – im Erstantrag wie im Widerspruch.

Häufige Fragen von Anbietern

Wie lange ist die Widerspruchsfrist?

In der Regel ein Monat ab Zugang des Bescheids. Ohne ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sie sich auf ein Jahr.

Lohnt sich der Widerspruch wirtschaftlich?

Ja – bei begründbaren Fällen ist er deutlich günstiger als ein neuer Kontakt. Voraussetzung ist ein strukturierter Prozess statt Einzelfall-Handarbeit.

Wie viele Ablehnungen sind „normal“?

Im Segment wird etwa jeder zweite Antrag genehmigt. Mit digitaler Strecke, sauberer Begründung und Kassen-Know-how sind Quoten bis zu 82 % erreichbar.

Bildet DCO den Widerspruchsprozess ab?

Ja – Ablehnungen, Fristen und Widersprüche laufen als eigene Status im System, inklusive Nachverfolgung bis zum Bescheid.

Wie vermeide ich Ablehnungen von vornherein?

Durch Vorqualifizierung und vollständige digitale Anträge – siehe die Ratgeber Anspruch und Antragsprozess.

Holen Sie Ihre abgelehnten Fälle zurück

Wir zeigen Ihnen, wie Genehmigungs- und Widerspruchsmanagement in einem System zusammenlaufen – mit Quoten, die den Unterschied machen.

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Weiterführend: Die Versorgungsstrecke · eKV · Anspruch · Antragsprozess · Anbieter werden