PNOG-Radar · Redaktionelle Analyse
PNOG und Pflegegrad 1: Wer 173 Euro im Monat verliert
Bei allen Unschärfen des Referentenentwurfs gibt es einen Punkt ohne Interpretationsspielraum: Pflegegrad 1 verliert. Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel-Anspruch entfallen ersatzlos – zusammen rund 173 Euro monatlich. Was das für Betroffene und für Anbieter bedeutet.
Folgen für AnbieterZum PNOG-RadarDie Rechnung in Kurzform
Heute erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro. Nach dem PNOG-Referentenentwurf entfällt der Entlastungsbetrag – das neue Sozialraumbudget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Und weil die Pflegehilfsmittel in das Entlastungsbudget wandern, das ebenfalls erst ab Pflegegrad 2 greift, entfällt auch dieser Anspruch. Zusammen: rund 173 Euro im Monat, ersatzlos.
| Leistung | Heute (Pflegegrad 1) | Nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag § 45b | 131 Euro monatlich | Entfällt – Sozialraumbudget erst ab Pflegegrad 2 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich | Geht im Entlastungsbudget auf – das greift erst ab Pflegegrad 2 |
| Summe | Rund 173 Euro monatlich | 0 Euro |
| Vorgesehener Ersatz | – | Pflegebegleitung: eine Beratungs- und Begleitleistung, keine Geld- oder Sachleistung |
Warum trifft es ausgerechnet Pflegegrad 1?
Die neue Budgetarchitektur des PNOG – Sozialraumbudget, Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget – beginnt durchgängig bei Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 fällt damit aus allen drei Budgets heraus. Als Ausgleich nennt der Entwurf die neue Pflegebegleitung nach §§ 7c und 7d: Pflegeberatung, Beratungsbesuche und häusliche Schulungen aus einer Hand. Das ist fachlich sinnvoll, ersetzt aber keine 173 Euro Kaufkraft.
Bemerkenswert ist die Begründungslücke: Der GKV-Spitzenverband merkt in seiner Stellungnahme kritisch an, dass auch in der Begründung nicht hinreichend deutlich wird, wie sich die Höhe der Budgets berechnet. Ein Reformvorhaben, dessen zentrale Beträge sich nicht nachvollziehen lassen, lädt zum Zahlenstreit ein – und der Pflegegrad-1-Ausschluss dürfte im parlamentarischen Verfahren zu den umkämpftesten Punkten gehören.
Nicht der erste Anlauf
Der Pflegegrad-1-Ausschluss im PNOG-Entwurf ist bereits der dritte Anlauf innerhalb kurzer Zeit, die Leistungen für Pflegegrad 1 zu kappen: Im Sommer 2025 wurde in der Koalition offen über eine weitgehende Streichung des Pflegegrads 1 diskutiert – nach damaligen Medienberichten mit einem Einsparvolumen von rund 1,8 Milliarden Euro bei zuletzt rund 863.000 Versicherten mit Pflegegrad 1 (Ende 2024). Im Oktober 2025 hielt der Zwischenbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ fest, dass alle fünf Pflegegrade erhalten bleiben, Pflegegrad 1 aber „reformiert“ werden soll. Der Referentenentwurf 2026 übersetzt das nun in den Ausschluss aus allen drei Budgets.
Auch die erste inhaltliche Korrektur des neuen Ministers vom 23. August 2026 – die angekündigte Rücknahme der geplanten Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – lässt den Pflegegrad-1-Ausschluss unberührt. Wer den Verlauf seit 2025 kennt, liest den Entwurf an dieser Stelle weniger als Ausrutscher denn als konsequente Fortsetzung einer Sparlinie. Entsprechend unwahrscheinlich ist, dass sich das Thema im parlamentarischen Verfahren von selbst erledigt.
Zweiter Hebel: die Punkteschwellen in der Begutachtung
Neben der Frage, welche Leistungen an einen Pflegegrad geknüpft sind, steht im Referentenentwurf ein zweiter Punkt: die Punkteschwellen, ab denen überhaupt ein Pflegegrad zuerkannt wird, sollen angehoben werden. Beide Änderungen wirken unabhängig voneinander. Wer die angehobene Schwelle nicht erreicht, erhält keinen Pflegegrad – und damit auch keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (e-Paper 14/2026, Punktlandung Pflegegrad?) hat rund 1,1 Millionen Begutachtungen daraufhin durchgerechnet. Im Entwurf steigt die Schwelle für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte, für Pflegegrad 2 von 27 auf 30 und für Pflegegrad 3 von 47,5 auf 50; hinzu kommen angehobene Modulschwellen.
Rund ein Fünftel der Erstbegutachtungen liegt in dem schmalen Bereich, in dem diese Anhebung den Ausschlag gibt. Hochgerechnet wären rund 492.000 Fälle pro Jahr betroffen, darunter allein im AOK-Bestand etwa 55.000 Fälle, die keinen Pflegegrad 1 mehr erhalten würden. Für bereits eingestufte Personen stellt das BMG einen Besitzstandsschutz in Aussicht: Niemand soll allein wegen der neuen Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad verlieren. Ein Bestandsschutz für die bisherigen Leistungsansprüche folgt daraus jedoch nicht – nach Entwurfsstand entfielen bei Pflegegrad 1 der 131-Euro-Entlastungsbetrag und der eigenständige Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Beschlossen ist nichts.
Was das für Anbieter bedeutet
Pflegebox-Anbieter
Kundinnen und Kunden mit Pflegegrad 1 fallen nach dem Entwurf komplett aus der GKV-Finanzierung der Verbrauchs-Pflegehilfsmittel. Wer heute einen relevanten Pflegegrad-1-Anteil im Bestand hat, sollte diesen Anteil jetzt beziffern – und Szenarien rechnen: Umstellung auf Selbstzahler-Angebote, aktive Höherstufungs-Beratung, Bestandsabbau. Zur ausführlichen Pflegebox-Analyse
Alltagshilfe- und Betreuungsdienste
Viele Pflegegrad-1-Haushalte finanzieren Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe heute über den Entlastungsbetrag. Diese Finanzierung endet – betroffene Kundinnen und Kunden werden zu Selbstzahlern oder fallen weg. Gleichzeitig entsteht ab Pflegegrad 2 mit dem Sozialraumbudget ein größerer Markt. Die Kundenstruktur entscheidet, ob der Entwurf für ein Angebot Chance oder Risiko ist.
Beratungsanbieter
Die Pflegebegleitung ist die einzige Leistung, die Pflegegrad 1 nach dem Entwurf bleibt – und sie wird für Bezieher des Entlastungsbudgets sogar zur jährlichen Pflicht. Wer Pflegeberatung, Beratungsbesuche oder häusliche Schulungen erbringt, bekommt hier ein wachsendes, strukturell abgesichertes Feld.
Bestandskommunikation
Für alle Anbieter mit Pflegegrad-1-Kundschaft gilt: Diese Haushalte werden aus den Medien vom Verlust erfahren – besser, sie erfahren es zuerst vom eigenen Anbieter, mit ehrlicher Einordnung und Alternativen. Wer früh und sauber kommuniziert, hält die Kundenbeziehung auch über eine Leistungsänderung hinweg.
Bleibt das so?
Offen. Der Referentenentwurf ist kein Gesetz; der ursprünglich angepeilte Kabinettstermin Anfang September ist ohne Beschluss verstrichen, ein neuer Termin ist nicht bestätigt. Erst nach einem Kabinettsbeschluss folgen Bundestag und Bundesrat. Sozialverbände laufen gegen den Pflegegrad-1-Ausschluss Sturm, und die vom GKV-Spitzenverband monierte Begründungslücke bietet Angriffsfläche. Möglich ist alles – von einer Übergangsregelung über eine abgespeckte Pflegegrad-1-Leistung bis zur unveränderten Verabschiedung. Im PNOG-Radar halten wir den Stand laufend nach.
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Erweitern Sie Ihr Angebot, statt Ihren Markt zu verlassen. Welche Gruppen nach Entwurfsstand profitieren und welche unter Druck geraten, zeigt der PNOG-Auswirkungen-Überblick – und warum der Hausnotruf für Anbieter mit Pflege-Kundenbestand die naheliegendste Erweiterung ist, ohne eigene Infrastruktur aufzubauen, erklärt Hausnotruf für Pflegebox- und Homecare-Anbieter.
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Häufige Fragen
Was verliert Pflegegrad 1 durch das PNOG konkret?
Nach dem Referentenentwurf entfallen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich – zusammen rund 173 Euro. Ein finanzieller Ersatz ist nicht vorgesehen; es bleibt die neue Pflegebegleitung als Beratungs- und Begleitleistung.
Bekommt Pflegegrad 1 das neue Sozialraumbudget?
Nein. Das Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich (300 Euro für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) beginnt nach dem Entwurf erst bei Pflegegrad 2 – ebenso wie das Entlastungsbudget und das Sachleistungsbudget.
Warum entfallen auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Der eigenständige Anspruch nach § 40 SGB XI geht im neuen Entlastungsbudget auf. Da dieses Budget erst ab Pflegegrad 2 greift, verlieren Menschen mit Pflegegrad 1 den Zugang zu den bis zu 42 Euro monatlich – nicht durch eine ausdrückliche Streichung, sondern als Nebenfolge der Budgetlogik.
Ist der Pflegegrad-1-Ausschluss schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich um einen Referentenentwurf. Der ursprünglich angepeilte Kabinettstermin Anfang September ist ohne Beschluss verstrichen, ein neuer Termin ist nicht bestätigt; das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Der Ausschluss gehört zu den politisch umstrittensten Punkten des Entwurfs und kann sich noch ändern.
Was sollten Anbieter mit Pflegegrad-1-Kundschaft jetzt tun?
Den Pflegegrad-1-Anteil im eigenen Bestand beziffern, Szenarien für Selbstzahler-Modelle oder alternative Angebote rechnen und die Kommunikation vorbereiten. Handeln vor Inkrafttreten ist nicht nötig – vorbereitet sein schon.
Den Stand im Blick behalten
Ob der Pflegegrad-1-Ausschluss das Gesetzgebungsverfahren übersteht, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Im PNOG-Radar verfolgen wir Zeitplan, Ampelbewertung und die Folgen für einzelne Leistungsarten laufend.
Zum PNOG-RadarZur Sozialraumbudget-AnalyseRedaktionelle Analyse auf Basis des PNOG-Referentenentwurfs, Stand: August 2026. Keine Rechtsberatung. Alle Angaben können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.