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Die Infrastruktur für den Hausnotruf.
Vertragspartner des

Wissen · Zuweiser · Stand: 27. September 2026

Hausnotruf zum Entlasstermin: So werden Klinik, Reha und Sozialdienst zu Ihren Zuweisern

„Der Patient geht am Freitag nach Hause – wer organisiert den Hausnotruf?" Diese Frage stellt sich in jedem Krankenhaussozialdienst, in jeder Reha-Überleitung, in jedem Pflegedienst mit neuen Klienten. Wer sie als Leistungserbringer schnell und verlässlich beantwortet, gewinnt die Versorgung. Diese Seite zeigt, was Zuweiser wirklich brauchen, welche Fristen realistisch sind und wie Sie den Weg vom erkannten Bedarf zum eingerichteten Gerät über DCO abbilden.

Der Ablauf bis zum EntlassterminRealistische Fristen

Kurz gesagt: Zuweiser wählen nicht den größten Anbieter, sondern den, bei dem der Antrag in fünf Minuten erledigt ist und das Gerät da ist, wenn der Patient ankommt. Mit einer eigenen Antragsstrecke je Zuweiser, e-Signatur, digitalem eKV und Versand in wenigen Werktagen ist das erreichbar – wenn der Antrag bei der Entlassplanung gestellt wird, nicht am Entlasstag. DCO liefert die Infrastruktur dafür; Sie bleiben der Anbieter, den der Sozialdienst kennt und anruft.

Die Situation, die Zuweiser täglich haben

Nach einem Sturz, einer Operation oder einem Schlaganfall soll ein älterer Mensch nach Hause. Der Sozialdienst hat den Entlasstermin, die Angehörigen haben Sorge, und alle wissen: Allein zu Hause braucht es eine Möglichkeit, im Notfall Hilfe zu rufen. Der Hausnotruf ist dafür die naheliegende Leistung – kassenfinanziert nach § 40 SGB XI, mit Pflegegrad in der Regel zuzahlungsfrei. Was dem Sozialdienst fehlt, ist nicht die Idee, sondern der Weg: Wer stellt den Antrag, wer bringt das Gerät, wer sagt Bescheid, wenn es läuft? Genau an dieser Lücke entscheidet sich, welcher Anbieter die Versorgung bekommt.

Was ein Zuweiser von Ihnen braucht

Einen erreichbaren Ansprechpartner

Eine Nummer, ein Name, eine Antwort am selben Tag. Sozialdienste arbeiten mit Listen – wer nicht erreichbar ist, fällt von der Liste.

Wenig Aufwand bei der Übergabe

Ein Link oder QR-Code je Zuweiser, den der Sozialdienst dem Patienten oder den Angehörigen mitgibt. Antrag mit e-Signatur am Krankenbett oder zu Hause – ohne Papier, ohne Fax.

Klarheit über Voraussetzungen

Pflegegrad oder Pflegegradantrag, Kasse, Alleinleben oder Angehörige außer Haus, ein Telefon- oder Mobilfunkanschluss. Was fehlt, klärt der Begrüßungsanruf – nicht der Sozialdienst.

Eine Rückmeldung, dass es läuft

Der Patient bleibt über die Info-Strecke automatisch informiert: Antrag übermittelt, genehmigt, Gerät unterwegs, aufgeschaltet. Der Zuweiser bekommt Sicherheit, ohne nachtelefonieren zu müssen.

Der Ablauf bis zum Entlasstermin – wer macht was

Sozialdienst oder Pflegedienst erkennt den Bedarf

Bei der Entlassplanung – idealerweise mehrere Tage vor dem Termin – wird der Hausnotruf angesprochen. Der Zuweiser informiert und gibt Ihren Zugangsweg mit; die Wahl des Anbieters bleibt beim Patienten.

Patient oder Angehörige beantragen unter Ihrer Marke

Über Ihre White-Label-Antragsstrecke: Daten erfassen, e-Signatur, fertig. Der Antrag geht in Minuten in das elektronische Kostenvoranschlagsverfahren – der Sozialdienst muss nichts erfassen.

DCO betreibt den Hintergrund

eKV zur Pflegekasse, Begrüßungsanruf zur Klärung der Details, Geräteversand, Aufschaltung auf die 24/7-Leitstelle, Abrechnung. Sie sehen jeden Schritt im System.

Gerät ist da, wenn der Patient ankommt

Versand an die Wohnadresse oder an Angehörige, Inbetriebnahme telefonisch begleitet. Der Patient ist informiert, der Zuweiser hat seine Anschlussversorgung organisiert – und Sie haben eine laufende Versorgung mehr.

Realistische Fristen – was wir zusagen können und was nicht

„Antrag am Freitag, Gerät am Freitag" ist unseriös. Was belegbar ist: Bei digital entscheidenden Pflegekassen liegt die Entscheidung im Median bei zwei Tagen, über ein Drittel aller Kassenentscheidungen kommt am selben Tag. Der Versand läuft in wenigen Werktagen. In einer aktuellen Kohorte von 3.000 Anträgen lagen zwischen Antragstellung und Versorgungs- und Abrechnungsbeginn unter zehn Tage. Über alle Kassen hinweg dauert es im Schnitt länger – wie lang, zeigt der Hausnotruf-Benchmark.

Antrag bei der Entlassplanung

Wird der Antrag fünf bis zehn Tage vor dem Entlasstermin gestellt, ist das Gerät in der Regel da, wenn der Patient nach Hause kommt.

Antrag am Entlasstag

Dann zählt der Versand: wenige Werktage bis zum Gerät. Die Kassenentscheidung kann parallel laufen – die Versorgung startet, sobald beides vorliegt.

Was den Termin bestimmt

Die Entscheidungsgeschwindigkeit der jeweiligen Kasse, vollständige Angaben im Antrag und die Erreichbarkeit für den Begrüßungsanruf. Alles drei lässt sich mit dem Zuweiser vorbereiten.

Zwei Dinge, die Sie sauber trennen sollten

Wahlfreiheit: Kliniken sind im Entlassmanagement zur Organisation der Anschlussversorgung verpflichtet, dürfen aber nicht auf einen bestimmten Anbieter lenken; Pflegestützpunkte beraten neutral. Ihr Zugangsweg ist deshalb ein Angebot, das der Patient wählt – kein Zuweisungsautomatismus. Genau darum gewinnt, wer den einfachsten Weg bietet.

Empfehlung ≠ Organisation: Ein Sozialdienst informiert und unterstützt bei der Organisation. Die formale Empfehlung mit Vermutungswirkung nach § 40 Abs. 6 SGB XI setzt eine Pflegefachperson mit der Qualifikation nach der Richtlinie zu § 17a voraus – sie folgt nicht aus der Tätigkeit im Krankenhaus. Für Pflegedienste ist das der stärkere Hebel: Empfehlung durch Pflegefachpersonen.

Welche Zuweiser sich lohnen – und wie Sie sie ansprechen

Krankenhaussozialdienst und Entlassmanagement, besonders Geriatrie: höchste Fallzahl, klarer Termin, hoher Handlungsdruck. Ansprache über die Sozialdienstleitung mit einer Mitgabekarte für Patienten und einem Ansprechpartner bei Ihnen. Reha-Sozialdienste und Überleitung: geplante Entlassungen mit Vorlauf – der ideale Fall für „Gerät ist da, wenn der Patient ankommt". Ambulante Pflegedienste mit neuen Klienten: erkennen den Bedarf im Erstbesuch und dürfen über ihre Pflegefachkräfte empfehlen. Betreutes Wohnen und Wohnungsunternehmen: Bewohner mit Pflegegrad, Hausnotruf als organisiertes Angebot der Anlage – oft ein eigenes Kooperationsmodell. Zurückhaltend würden wir bei Pflegestützpunkten und kommunaler Beratung sein: Sie informieren neutral und geben keine Anbieterempfehlung – dort zählt, dass Ihr Weg in jeder Übersicht der einfachste ist.

Was DCO dafür bereitstellt

Eigener Zugangsweg je Zuweiser

Ein eigener Antragslink je Klinik, Reha oder Pflegedienst. Jeder Antrag ist automatisch zugeordnet – Sie sehen, welcher Zuweiser welche Versorgungen bringt. White Label

eKV und Kassenkommunikation

Antrag in Minuten übermittelt, Antworten automatisch zugeordnet, Nacharbeit statt Ablehnung als Endstation. Zum eKV

Versand, Leitstelle, Begrüßungsanruf

Gerät an die Wohnadresse, Aufschaltung auf die 24/7-Leitstelle, Inbetriebnahme telefonisch begleitet. So läuft die Versorgung

Status für alle Beteiligten

Die Info-Strecke hält den Patienten über jeden Schritt informiert. Eine Statusrückmeldung an den Zuweiser ist – mit Einwilligung des Patienten – als Erweiterung möglich; sprechen Sie uns an.

Unser Rat: Starten Sie mit einem Zuweiser, nicht mit zehn. Eine Klinik, ein Ansprechpartner, ein Zugangsweg – und messen Sie drei Zahlen: Tage bis zum betriebsbereiten Gerät, Rückfragen je Antrag, gestartete Versorgungen. Nach vier Wochen wissen Sie, ob Ihr Versprechen hält. Das ist das Argument, mit dem Sie den zweiten Zuweiser gewinnen.

Häufige Fragen

Kann das Gerät wirklich am Entlasstag da sein?

Wenn der Antrag bei der Entlassplanung gestellt wird, in der Regel ja. Wird er erst am Entlasstag gestellt, entscheidet der Versand – wenige Werktage. Wir versprechen keine Lieferung am selben Tag; wir zeigen, welche Schritte wie lange dauern und wovon der Termin abhängt.

Darf ein Krankenhaus unseren Antragslink weitergeben?

Kliniken müssen die Anschlussversorgung organisieren und über Angebote informieren, dürfen aber nicht auf einen Anbieter lenken. Ein Zugangsweg, den der Patient frei wählt, ist zulässig – eine exklusive Zuweisung oder eine Vergütung dafür nicht. Provisionen für die Vermittlung von GKV-Leistungen sind im Hausnotruf nicht zulässig.

Braucht der Patient schon einen Pflegegrad?

Für die Kassenfinanzierung nach § 40 SGB XI ja – mindestens Pflegegrad 1. Läuft der Pflegegradantrag noch, kann der Hausnotruf beantragt werden; die Versorgung startet mit der Entscheidung. Ohne Pflegegrad ist eine Selbstzahler-Versorgung möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialdienst und Pflegefachperson bei der Empfehlung?

Der Sozialdienst informiert und organisiert. Die formale Empfehlung mit Vermutungswirkung nach § 40 Abs. 6 SGB XI kann nur eine Pflegefachperson mit der Qualifikation nach der Richtlinie zu § 17a aussprechen; sie gilt zwei Wochen, die Kasse entscheidet binnen drei Wochen.

Bekommt der Zuweiser eine Rückmeldung zum Stand?

Der Patient wird über die Info-Strecke automatisch informiert. Eine Statusrückmeldung an den Zuweiser setzt die Einwilligung des Patienten voraus und ist als Erweiterung der Antragsstrecke möglich – wir stimmen das im Kooperationsmodell ab.

Ihr Zuweiser wartet nicht auf die nächste Reform.

Wir zeigen Ihnen, wie ein Klinik- oder Reha-Zugangsweg unter Ihrer Marke aussieht – von der Mitgabekarte bis zum aufgeschalteten Gerät.

Zuweiser-Strecke besprechenHausnotruf für Pflegedienste

DCO. Die Infrastruktur für den Hausnotruf.

Redaktionelle Einordnung für Leistungserbringer, Stand 27. September 2026. Fristen sind Erfahrungswerte aus laufenden Versorgungen über DCO (siehe Zahlen & Methodik), keine Zusicherung im Einzelfall. Keine Rechtsberatung.